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Ungültige Befristung?

N
Nordlicht
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen zusammen,

wir sind ein relativ junger Betriebsrat und noch ein wenig unerfahren. Entschuldigt deshalb bitte, wenn unsere Frage etwas dumm klingt.

Folgendes Problem: Die Firma hat ohne Zustimmung des BR einheitliche Arbeitsverträge für Neueinstellungen heraus gebracht. Da es eine kollektive Maßnahme ist, sind wir der Meinung, dass es mitbestimmungspflichtig ist. 90% aller Neueinstellungen bei uns sind befristet. Es hat schon einige befristete Neueinstellungen auf Grundlage dieser Vertragsmuster gegeben.

Nun zur Frage: Da der BR nicht mit in die Gestaltung der Verträge einbezogen wurde, müssten sie ungültig sein. Heißt das, dass alle, die diesen befristeten Vertrag unterschrieben haben, jetzt einen unbefristeten Vertrag haben? Wir sind der Meinung, da die Verträge aus unserer Sicht ungültig sind, besteht zwischen AG und AN eigentlich nur eine mündliche Absprache und die darf nicht befristet sein.

Vielen Dank im Voraus

1.257013

Community-Antworten (13)

H
Hartmut

20.01.2016 um 09:06 Uhr

Hallo Nordlicht, die Frage ist sehr berechtigt und überhaupt nicht 'dumm'. Klingt auch nicht so. :)

Es geht euch mehr um die Arbeitsvertrags-Muster, weniger um einzelne individuelle Verträge auf Basis dieser Muster, richtig? Dann hast du recht, meine ich, bei den Mustern hat der BR mitzubestimmen. Denn wie sonst solltet ihr eurer Verpflichtung nach §80 Abs. 1 Nr. 1, Überwachung der Einhaltung der Gesetze etc. nachkommen. Das würde ich dem AG kommunizieren und eine Frist setzen, bis zu der über die Muster Einigkeit mit dem BR zu erzielen ist, sonst Arbeitsgericht.

Schwieriger ist es rückwirkend. Es wird schwer zu beweisen sein, dass ein bestimmter AV auf Basis genau dieses Musters erstellt wurde. Und selbst wenn, bin ich höchst skeptisch, ob das Erfolg hat. Und selbst DANN wäre das kein Weg, sich in der AN-Schaft Freunde zu machen.

Also mein Rat: Blick nach vorne! Viel Erfolg!

G
gironimo

20.01.2016 um 09:09 Uhr

Nein, die Verträge sind gültig. Der BR hat bei den sogenannten "Formulararbeitsverträgen" aus dem § 94 BetrVG eine Mitbestimmung hinsichtlich der Gestaltung. Aber bei der Frage, ob ein befristetes Arbeitsverhältnis zu Stande kommt, handelt es sich ja im jeden Einzelfall um eine individualrechtliche Entscheidung bei Vertragsabschluss. Diese Entscheidung wird ja nicht vom Vertrag erzwungen sondern umgekehrt - weil AG und AN sich darauf geeinigt haben, wird der Vertrag in dieser Form gestaltet.

N
Nordling

20.01.2016 um 09:43 Uhr

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Da ich die Antworten von Euch beiden schon eine Weile verfolge, weiß ich, dass ihr Beide über eine ziemliche Fachkompetenz verfügt. Da aber auch ihr Beide nicht ganz einer Meinung seid, scheint das Problem wohl doch etwas komplexer zu sein. Wir haben uns entschieden, erst einmal so vorzugehen wir Hartmut es empfiehlt… Den AG darauf ansprechen und auf eine Änderung drängen und bei den abgeschlossenen Verträgen erst einmal die Füße stillhalten.

Wünsche Euch noch einen schönen und besonders erfolgreichen Tag

J
jorojo

20.01.2016 um 12:07 Uhr

Hallo Nordling

Wenn du nochmals beide Beiträge liest, wirst du sehen, das beide im grossen ganzen das selbe geschrieben haben.

Der Vertrag ist gültig, wenn keine Gesetze verletzt wurden, und der BR keine Einwände gegen die Verträge hat. So wie ich das sehe, wird ja nur die Befristung bemängelt.

(Kleiner Scherz) Ihr könnt ja den befristeten Verträgen für die Zukunft wiedersprechen, wenn ihr nicht einverstanden sind

Bei den Mustern habt ihr ein Mitspracherecht, aber was gefällt euch an den Mustern nicht ? Wenn Einigkeit über die Muster besteht, ist doch alles in Ordnung.

Das ist nur meine Meinung.

Gruß jorojo

G
gironimo

20.01.2016 um 12:12 Uhr

so wirklich unterschiedlicher Meinung sind wir nicht. Bestenfalls unterschiedliche Aspekte werden von uns angesprochen. So gesehen ergänzen wir uns nur.

Wenn Ihr das Problem der ausufernden Befristungen beim AG zur Sprache bringen wollt, solltet Ihr Euch eingehend mit der Personalplanung (§ 92 BetrVG) auseinandersetzen und einen schlüssigen Vorschlag im Sinne des § 92a BetrVG ausarbeiten.

Aber Ihr solltet auch immer im Blick haben, dass der BR zwar den AG durch fundierte Argumente überzeugen kann; er kann aber nicht politische Entscheidungen und daraus resultierende Gesetzgebung abändern. Befristungen sind politisch gewollt.

P
Pjöööng

20.01.2016 um 12:59 Uhr

Die Verträge sind nicht ungültig!

N
Nordling

20.01.2016 um 13:44 Uhr

Ich noch einmal…

Noch einmal vielen Dank für die Antworten. Aber es scheint hier ein kleines Missverständnis zu geben… Aber meine Schuld. Es ist immer schwierig etwas in so kurzer Form zu beschreiben. Also:

  1. Die Vertagsmuster sind ohne Mitwirkung des Betriebsrates entstanden und in Umlauf gebracht worden.
  2. Die Vertragsmuster sind nicht rechtskonform (Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht, Mitbestimmung des AG bei der Wahl des Arztes, festgeschriebene Kündigungsfristen ohne Beachtung der Betriebszugehörigkeit usw.)
  3. Sie enthalten die salvatorische Klausel

Durch die Klausel scheinen die Befristungen, so wie Hartmut und gironimo es beschrieben haben, aber rechtsgültig zu sein.

@ jorojo: Nein, die vom AG ausgearbeiteten Verträge gefallen uns nicht (siehe oben). Dagegen werden wir auch vorgehen. Wir hatten nur die Hoffnung, dass wir vielleicht einigen Mitarbeiter/innen zu einem Festvertrag verhelfen könnten. Wir sahen die Möglichkeit, dass die neuen Verträge keine Gültigkeit besitzen weil sie ohne Mitwirkung des BR entstanden sind und somit im Prinzip nur ein mündlicher Vertrag mit dem AG besteht. Und in diesem Fall wäre eine Befristung nicht zulässig.

P
Pjöööng

20.01.2016 um 13:52 Uhr

Nordling,

es ist nicht richtig, dass ein befristeter Arbeitsvertrag nicht auch mündlich abgeschlossen werden kann. Lediglich für die Befristungsabrede selber (aber nicht für den Arbeitsvertrag) hat der Gsetzgeber die Schriftform vorgeschrieben. Und die Befristungsabrede selber ist ja offensichtlich schriftlich erfolgt.

N
Nordling

20.01.2016 um 13:57 Uhr

Hi Pjöööng, von der Seite aus haben wir es noch gar nicht betrachtet. Das ist eigentlich DIE Antwort auf meine Frage. Ich danke Dir, auch im Namen meiner Kollegen vom BR

S
seesee

20.01.2016 um 14:09 Uhr

Da ihr ein junger BR seid: ohne Anhörung beim BR darf der AG nicht einstellen. Habt ihr den befristeten Einstellungen denn zugestimm?

N
Nordling

20.01.2016 um 14:19 Uhr

Hi seesee, lass es mich mal so ausdrücken… In unserer Region herrscht fast Vollbeschäftigung und wir leiden, wie viele hier, unter Fachkräftemangel. Um den Überstundendruck von den Schultern der Kollegen/innen zu nehmen sind wir froh über jede Neueinstellung, auch wenn sie befristet ist. Wir stehen echt vor dem Problem, Überstunden oder befristete Verträge. Aber wir klammern uns an jeden Strohhalm um die Befristungen irgendwie zu kippen… Deshalb auch meine Anfrage in diesem Forum. Wir haben es eh etwas schwieriger weil wir nicht tarifgebunden sind.

P
Pickel

20.01.2016 um 15:22 Uhr

Seesee, du hättest also den befr. Verträgen ggf. widersprochen? Bin auf den Widerspruchsgrund gespannt...

J
Jakarta

20.01.2016 um 19:33 Uhr

Die Befristungen gehen laut dem BAG, einem BR doch überhaupt nichts an. Normalerweise braucht der AG diese einem BR noch nicht einmal mitzuteilen.

Ich sehe hier zwar div. Mitteilungsgründe für einen BR, das BAG aber leider nicht.

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