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Urlaub gebucht und dann wurde ich versetzt

B
Bestewosgibt
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, Ich habe einen Versetzungsantrag 2015 gestellt, es war aber noch nicht klar wann ich versetzt werde. In der Zwischenzeit hatten wir schon Urlaubsbesprechung für das Jahr 2016. Da mein Freund seinen Urlaub auch Vorplanen muss , haben wir unseren Urlaub gleich genommen. Als der Urlaubsplan genehmigt zurück kam von der PDL haben wir also Urlaub gebucht für das Jahr 2016. jetzt würde ich zum 1.1.2016 Betriebs Intern versetzt. Meine Frage jetzt: Kann ich meinen Urlaub im Mai antreten oder muss mir die neue Stationsleitung den Urlaub nicht geben. Mir wurde versichert von der alten Stationsleitung das ich den Urlaub auf der neuen Station kriegen muss. stimmt das?

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Community-Antworten (3)

P
paula

15.01.2016 um 12:30 Uhr

du hast einen von deinem ARBEITGEBER genehmigten Urlaub. Da ist es egal ob du nun die Abteilung wechselst. Fair ist es meines Erachtens aber wenn man im Rahmen des Vorstellungsgesprächs oder so mal über das Thema spricht

G
gironimo

15.01.2016 um 16:23 Uhr

Sehe ich auch so. Dem AG war ja bekannt, dass Du bereits Urlaub genehmigt bekommen hast.

Im Streitfall (was niemand hofft) wende Dich an Deinen BR.

H
Hartmut

15.01.2016 um 17:14 Uhr

Dein Urlaub wurde genehmigt, und ich nehme an, der Betrieb steht nicht still wenn du nicht da bist. Darum kannst du ihn beruhigt antreten. Ich würde die Füße jetzt ganz still halten und dann meinen Urlaub im Mai ganz einfach antreten. Denn es kann von einem AG erwartet werden, dass er die Urlaube seiner AN im Blick hat oder sich auf den Bildschirm rufen kann, wenn er dazu einen Anlass sieht. Ich als AN brauche ihm nicht hinterherzulaufen.

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