Erstellt am 14.01.2016 um 10:56 Uhr von moreno
Hallo Caroline
nein wenn die ERM nicht bereit sind nachzurücken ist dies wie eine Amtsniederlegung zu werten. Wenn dann alle Ersatzmitglieder ausgeschieden sind müsst Ihr Neuwahlen einleiten. Bis zur Wahl macht Ihr zu zweit weiter.
Erstellt am 14.01.2016 um 10:58 Uhr von gironimo
Dann sind Neuwahlen anzusetzen (§ 13.2.2 BetrVG)
Sprecht noch mal mit den Ersatzmitgliedern. Ggf. sollten die schon klar erklären, dass sie zurücktreten.
Erstellt am 14.01.2016 um 11:04 Uhr von Pjöööng
Nach meinem Verständnis haben die Ersatzmitglieder doch schon mitgeteilt dass sie das Amt nicht antreten werden. Warum sollten sie es nocheinmal erklären?
Erstellt am 14.01.2016 um 12:45 Uhr von gironimo
noch ist ja niemand zurückgetreten und niemand musste nachrücken (so verstehe ich die Frage). Meine Erfahrung ist, dass in einem lockeren Gespräch schnell mal gesagt ist, dass man eigentlich nicht will.
Aber wenn es dann doch so weit ist - ggf. sogar Neuwahlen anstehen - (was denjenigen vielleicht gar nicht bewusst waren) sieht es dann vielleicht doch anders aus und der eine oder andere übernimmt dann doch die Verantwortung.
Darum sollte man schon konkret informiert haben und auf eine klare Frage auch ein klares NEIN vernommen haben. Ist es so, dann Neuwahlen.
Erstellt am 14.01.2016 um 13:27 Uhr von Challenger
Hallo Caroline,
in Eränzung zu gironimo 10:58 Uhr :
Vielleicht kannst du sie ja mit dem besonderen Kündigungsschutz, die sie
als BR-Mitglieder genießen, noch umstimmen. Denn es kann ja durchaus
sein, daß sie bei zukünftiger Änderung der Betriebsstruktur oder Betriebs-
änderung auf der Abschußliste stehen. Dann nämlich ist der Katzenjammer
groß. Dann heißt es: Hätte ich doch bloß, oder wie Steinbrück einst sagte :
Hätte,hätte,Fahrradkette.
Erstellt am 14.01.2016 um 13:27 Uhr von Pjöööng
Bei den ersten beiden Absätzen bin ich ja völlig einig mit Dir!
Und das "klare NEIN" kann es erst geben wenn die Ersatzmitglieder in der Tat nachgerückt sind.