Erstellt am 14.01.2016 um 07:31 Uhr von Erbsenzähler
Hallo Kullerauge,
ist es ein externer Betreiber der Mensa oder ein Teil der Universität?
(Mensa = Kantine einer Hochschule!)
siehe mal unter diesem Link nach: http://www.kluge-seminare.de/betriebsrat-wissen/mitbestimmungsrecht-betriebsrat-sozialeinrichtungen
Erstellt am 14.01.2016 um 07:33 Uhr von celestro
Mal in der Belegschaft herum fragen, ob man denn immer zur Mensa gehen muß, oder nicht am Montag und Dienstag (genug Vorlaufzeit) ein Brot von zu Hause ausreicht. Wenn die Leute, oder zumindest ein sehr großer Teil davon, das durchziehen überlegt sich der AG vielleicht, was er da gemacht hat. ;-)
Erstellt am 14.01.2016 um 07:57 Uhr von Mattes
Guten Morgen,
wenn die Kantine zum eigenen Betrieb gehört, hat es vllt. Wirtschaftliche Gründe.
Wir hatten auch mal eine kleine Kantine aber egal wie viele Essen über den Tisch gegangen sind entstand im Jahr ein fünfstelliges minus.
Bei uns hätte eine Erhöhung um 90% noch keine Abhilfe geschaffen.
Einfach mal die Finanzunterlagen anfordern und nachrechnen.
Erstellt am 14.01.2016 um 09:09 Uhr von gironimo
Wenn die Mensa nur betriebsintern genutzt wird, ist der BR in der Mitbestimmung. Macht in diesem Fall Eure Mitbestimmung geltend und fordert den AG auf, die Erhöhung zurückzunehmen und mit Euch zu verhandeln.
Ganz verhindern werdet Ihr eine Preiserhöhung nicht. Aber vielleicht eine andere Verteilung.