Preis einholen
Hallo,
in unserer Firma, werden immer Montags aktuelle Preise aus einem anderen fremden Unternehmen geholt, um dann in unserem Markt die Preise anzugleichen oder zu senken. Unsere Mitarbeiter in der Abteilung müssen am Montag los fahren ( privaten PKW) um die Preise einzuholen. Ist das Rechtens? Wie sind unsere Leute versichert und wer übernimmt bei einem Unfall die Haftung? Darf man mit dem Privatfahrzeug fahren oder muss sogar der Arbeitgeber ein Fahrzeug stellen?
Für eure Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar.
Community-Antworten (14)
18.01.2012 um 12:55 Uhr
Zu erst wäre zu prüfen, was sind meine Arbeitspflichten lt. ArbV? Also, gehört diese Tätigkeit zu meinen Pflichten lt. ArbV. Kann der AG dieses im Rahmen des Direktionsrechtes § 106 GeWO anordnen? Weiter, kein AN muss seinen privaten Pkw für dienstl. Zwecke nutzen, es sei er htte sich im ArbV dazu verpflichtet. Doch auch dann wäre zu prüfen, ist der ArbV in diesem Pkt. rechtsgültig, also auch AGB konform.
Dierektionsrecht: http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec6/76.html
18.01.2012 um 12:56 Uhr
Der AG darf auf jeden Fall nicht verlangen das die AN dafür ihre privaten PKW verwenden müssen, es sei denn er versichert die Fahrzeuge und bezahlt den Aufwand.
Aber wenn die AN dies freiwillig tun kann der AG nicht dazu verpflichtet werden das er das unterbindet.... es sei denn ein Betriebsrat schließt eine entsprechende Vereinbarung mit dem AG ab.
Falls etwas passiert (Unfall) könnte der AG zwar wegen seiner Fürsorgepflicht Ärger bekommen, aber das steht auf einem anderen Blatt...
18.01.2012 um 13:09 Uhr
Hallo KOll. rkoch,
dein erster Satz macht mir Probleme: ....es sei denn er versichert die Fahrzeuge und bezahlt den Aufwand.
Denn auch dann kann er es nicht VERLANGEN, er kann ggf. darum bitten! Doch auch dann wäre VORHER zu klären, wer kommt bei Schäden am Auto auf einer solchen Fahrt auf. Aber dann nicht nur Unfall- sondern auch sonstige Schäden.
Denn auch eine Versicherung hilft nicht immer, denn zum einen wäre teils das Problem "zahlt sie, muss sie zahlen" und wenn dann zahlt sie ja z.B. ebi Totalschaden nicht den echten Preis, um ein wirklich verglichbares Auto wieder zu beschaffen. Das Problem kennen ja leider viele Autofahrer. Denn der Wert und der Wiederbeschaffungswert können oder sind oft zwei ganz unterschiedliche Dinge.
18.01.2012 um 13:40 Uhr
kann er es nicht VERLANGEN
Stimmt, so war es auch nicht gemeint (auch wenn ich den Satz im Nachhinein selbst so lese :-) )
Ich wollte sagen: Dann KANN es in Ordnung sein und dann kann ich als AN mal fünfe gerade sein lassen. Und mit Versichern meine ich natürlich eine Haftpflicht+Vollkasko abschließen (für Fremdschäden und Schäden am eigenen Fahrzeug) und sicherstellen das ich auch während dieser Zeit unmissverständlich als AN über die BG versichert bin (als Person). Und mit "bezahlen" meine ich natürlich nicht nur AZ und Sprit sondern eben eine entsprechende Aufwandsentschädigung, z.B. Abnutzung nach Kilometern.
Verlangen kann er es immer noch nur wenn es, wie Du sagst, Vertragsbestanteil ist.
18.01.2012 um 13:53 Uhr
BAG Urteil vom 14.12.1995 - 8 AZR 875/94 Thema Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines Pkw Leitsatz
- Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die ohne Verschulden des Arbeitgebers am Pkw des Arbeitnehmers entstandenen Unfallschäden zu ersetzen, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt wurde. Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich, wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müßte
18.01.2012 um 14:03 Uhr
Das Urteil kannte ich noch nicht.....
Aber schon der Hammer: wegen 40 (!) DM bis vors BAG. Der AG muss im Geld schwimmen oder jetzt Angst haben das da noch mehr Fälle auf ihn zukommen! Naja, öffentlicher AG halt. Mit Steuergeldern kann man es ja machen.
BTW: Die Frage ob der AG auch Haftpflichtschäden hätte übernehmen müssen wurde nicht geklärt, aber so auf den ersten Blick würde ich sagen: Ja, da sonst ja ebenfalls ein Schaden des AN entstanden wäre.
18.01.2012 um 14:28 Uhr
Hallo,
es ging nicht um 40,- DM sondern Schaden in Höhe von 410, 40 DM nebst 4 % Zinsen
Doch hier ging es wohl auch dem AG um den Grundsatz denn es kann ja öfters hier zu Hafftungsansprüchen an den AG kommen.
PS: rkoch, Danke für die Klarstellung, denn es barf so die Gefahr, dass nicht so bewandte BRM hier es missverstehen könnten ;-)
18.01.2012 um 14:43 Uhr
Ich hab wohl einen Knick in der Optik... Erst lese ich 1989 als 1999 und nun "410, 40 DM" wegen dem überzähligen Leerzeichen als "40 DM"... Ich glaub ich bin Urlaubsreif....
18.01.2012 um 17:53 Uhr
Gibt es eine Reiserichtlinie in dem Betrieb?
Ich würde genau die Fragen, die hier gestellt werden zum Thema eines Gesprächs mit dem AG machen.
Also:
- Müssen? Arbeitsvertragliche Pflichten?
- Fahrzeuge? Kosten? Versicherungschutz?
- Reisekosten, Spesen?
- Vergütung?
- Arbeitszeit; Mehrarbeit; Veränderungen der sonstigen üblichen Arbeitszeit
- u.s.w.
18.01.2012 um 18:21 Uhr
Danke für den Hinweis @rkoch.wußte das man die AN nicht ohne schrifliche Vereinbarung in andere Märkte schicken kann, um die Preise einzuholen.
Unser BR wird sich definitiv darum kümmern.
Erstellt am 18.01.2012 um 15:26 Uhr
von lussil
18.01.2012 um 23:15 Uhr
Mal abgesehen davon, ob der Beschäftigte verpflichtet ist, seinen Privatwagen zu nutzen oder nicht......
in unserer Firma, werden immer Montags aktuelle Preise aus einem anderen fremden Unternehmen geholt, um dann in unserem Markt die Preise anzugleichen oder zu senken. Das macht dem Verbraucher bestimmt Spaß, wenn Preise so """"angepaßt""" werden. Ist ja wie beim Benzin, es lebe der (unlautere) Wettbewerb!!!!!
19.01.2012 um 09:27 Uhr
@nicoline
Wo hast Du ein Problem? Genau das ist ja das was die Marktwirtschaft will! Das durch Konkurenz die Verkäufer gezwungen werden den Preis zu SENKEN!
Beim Benzin ist es genau anders herum: Da sprechen sich die Verkäufer ab um den Preis nach OBEN zu treiben. DAS ist tatsächlich unlauterer Wettbewerb.
19.01.2012 um 13:35 Uhr
@rkoch Wo hast Du ein Problem? Mein Problem besteht darin, dass die Preise "angepasst" ODER gesenkt werden sollen. Ich verstehe aus dieser Formulierung nicht, dass sie nur gesenkt werden oder hab ich jetzt einen Knick in meinem Verstehenszentrum???? ;-))
19.01.2012 um 13:53 Uhr
@nicoline
Nee, das mit dem "angleichen" ist mir in seiner Bedeutung "anheben" nicht aufgegangen. Aber hast natürlich recht.
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