W.A.F. LogoSeminare

Anweisungen/Vorgaben in welcher Sprache?

C
Cheeseburger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unsere Firma ist Teil eines amerikanischen Konzerns. Von Zeit zu Zeit schreibt der Konzernvorsitzende ein "Memorandum" an alle Beschaftigten. Dieses Memorandum ist in englischer Sprache geschrieben.

Muss solch ein Memorandum nicht auch in deutscher Sprache erscheinen? Falls ja, welches ist das zugehörige Gesetz?

Schulenglisch beherrschen die meissten Leute in der Firma (aber nicht alle), was tut man dann bei einer japanischen oder französichen Mutterfirma?

Vielen Dank

1.11702

Community-Antworten (2)

G
gironimo Akzeptiert

11.01.2016 um 13:31 Uhr

Die Amtssprache in Deutschland ist deutsch - das gilt auch in den Betrieben.

Soll dies anders sein, handelt es sich um eine Frage der Ordnung im Betrieb und ist also mitbestimmungspflichtig. (§ 87.1.1 BetrVG)

Der BR sollte fordern, dass das, was aus Amerika kommt übersetzt wird.

Im übrigen käme noch § 97 Abs. 2 BetrVG dazu. Fortbildung auf Kosten des AG:

H
Hartmut

12.01.2016 um 10:13 Uhr

So ist es. Ich weiß nicht, wie gut ihr mit dem AG zusammenarbeitet, aber ihr könntet auf jeden Fall mal eine höflich formulierte Note an ihn herantragen, dass fremdsprachlicher Text keinerlei rechtliche Bindung für die Belegschaft entfaltet, mit Bitte um Bestätigung und Frist sagen wir 2 Wochen.

Ihre Antwort