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Geplante Datenschutzverletzung

V
vedoco
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe BR Kollegen,

wir haben momentan den Fall in unserer Firma, dass eine MA einen Praktikanten, mit entsprechender Qualifikation, bat die interne Email eines anderen MA zu hacken. Inwieweit reichen hier unsere Möglichkeiten die anderen MA vor solchen Angriffen zu schützen. Insbesondere, da die betreffende MA dem Praktikanten gegenüber geäußert hat, wenn er es nicht tun würde (was er auch nicht getan hat) würde sie einen anderen damit beauftragen.

Danke für eure Antworten!

1.92106

Community-Antworten (6)

H
Hartmut

06.01.2016 um 23:10 Uhr

Kannst du bitte kurz erläutern, was du mit 'die Email zu hacken' meinst? Die E-Mail eines anderen zu lesen? Die E-Mail zu verändern, ohne dass der ursprüngliche Empfänger dies bemerkt? Sich im Outlook-Konto des anderen anzumelden? Das sind schon Unterschiede. Allerdings, arbeitsplatzgefährdend (möglicherweise sogar strafbar) ist das wohl alles, sowohl für den Ausführenden, als auch für die Anstifterin.

E
EightBall

06.01.2016 um 23:23 Uhr

Korrekt.

Einhacken in Outlook:

§ 202c BGB 'Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er ... Passwörter ... sich ... verschafft ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.'

Fremde E-Mail lesen:

§ 202a StGB

'Wer unbefugt sich ... Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.'

Fremde E-Mail manipulieren:

§ 303a StGB 'Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.'

V
vedoco

06.01.2016 um 23:31 Uhr

Nun, was genau sie danach vorhatte wissen wir nicht. Uns liegt jedoch die eidesstattliche Versicherung des Praktikanten vor, dass sie ihn um hacken einer MA Email im Outlook bat. Ob und was sie damit vorhatte - keine Ahnung... Der Praktikant hat sich erst nach Beendigung des Praktikums an uns gewandt, da er Angst um seine Stelle hatte. Ich hoffe das hilft weiter. Die Kollegin ist bereits in der Vergangenheit unangenehm aufgefallen. Was in ihrer Personalakte allerdings nicht mehr zu finden ist, da die Abmahnung bereits "verjährt" ist. Sorry, wenn ich was Falsches schreibe, bin noch ein Rookie ;-) Nun haben wir eine neue GF und können ja schlecht die "alten Vergehen" ausgraben. Was meint ihr? Seht ihr doch eine Möglichkeit die GF darauf hinzuweisen? Es handelt sich um eine MA, die über die Jahre vielen Kolleginnen und Kollegen das Arbeitsleben schwer gemacht hat und letzten Endes gar nicht erst genannt wurde, aus Angst vor weiteren Angriffen oder sie kam mit einem blauen Auge davon. Eine MA hat wegen ihr gekündigt. Sie musste anschließend in Therapie. Wie so oft sind die Betroffenen einfach nur froh alles hinter sich zu haben. Es wäre wirklch schön, wenn ihr einen Rat hättet. Danke!

M
Mattes

07.01.2016 um 08:46 Uhr

Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten....

Der AG wird entscheiden, woraus sich euer weiterer Weg ergeben wird.

Klar ist der BR zum Schutz von MA da aber auch zur Überwachung und Einhaltung der Gesetzte. Habt Ihr keine EDV BV oder Verhaltenskodex?

G
gironimo

07.01.2016 um 08:57 Uhr

Egal wie - geht zum Arbeitgeber und fordert ihn auf sicherzustellen, dass der E-Mailverkehr sicher ist. Und sprecht mit dem "Auftraggeber" ernste Worte. Erinnert ihn daran, dass es auch den § 104 BetrVG gibt; selbst wenn man als BR von diesem § nur ungerne gebrauch machen will.

S
seidenglanz

07.01.2016 um 23:04 Uhr

eidesstattliche Versicherung des Praktikanten? Wer hat die denn abgenommen wo abgenommen? Ein Gericht???? Ich hoffe das erfolgte unter Hinzuziehung eines Anwalts!

Unser alter BRV hat wegen einer schlecht formulierten eidesstattlichen Versicherung die unser Gewerkschaftssekretär vorformuliert hat einmal eine saftige Geldstrafe bekommen....

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