Abmahnung bereits den Kollegen bekannt, bevor ich selbst davon erfahren habe - Datenschutzverletzung !
Hallo Kollegen, ich habe als Betriebsrat eine Abmahnung bezüglich meiner Arbeitsweise erhalten. Nun hat mein Vorgesetzter -bevor diese Abmahnung mich erreicht hat- meinen Kollegen davon erzählt. Das ist eine Datenschutzverletzung. Meine Betriebsratskollegen habe ich informiert. Die tun nichts. Mit welchem Paragraphen muss ich meiner Geschäftsleitung nun kommen. Ich kann das nicht akzeptieren, dass darüber geschwätzt wird, noch bevor ich überhaupt Kenntnis von der Abmahnung erlangt habe. Grüße
Community-Antworten (4)
12.07.2013 um 02:21 Uhr
Bertram, nicht als BR kannst du eine Abmahnung kassieren, sondern als AN. Auch ich habe, weil meine Gedanken bei der BR-Arbeit waren, eine Abmahnung als AN zurecht bekommen. Und meine Kollegen wussten dies sofort. Gab sicher einige die sich gefreut haben darueber. Datenschutz hin oder her / Kopf hoch und durch. Sollte die Abmahnung nicht berechtigt sein, kannste sie per Gericht rausklagen. Das Gremium kann dir nur bedingt helfen, denn bei Abmahnungen betreff deiner Arbeitsleistung sind wir aussen vor / wir begleiten die AN auf Wunsch. Es war in den 45 Berufsjahren / 20 davon BR/ meine einzige. Aber als BR mach ich mir nicht nur Freunde und muss deshalb sehr korrekt arbeiten.
12.07.2013 um 11:15 Uhr
Wenn Du Dich über Deinen Chef ärgerst, sagst Du es doch auch den Kollegen. Ich würde das nicht so hoch aufhängen. Ansonsten siehe Valdi.
12.07.2013 um 14:54 Uhr
Es sind gerüchteweise sogar schon Fälle vorgekommen, in denen die Abmahnung schon "in der Belegschaft rum" war, ehe sie überhaupt formuliert war, sowie Fälle in denen es, nachdem die ganze Belegschaft schon darüber sprach, zu gar keiner Abmahnung kam. So funktioniert halt der Mikrokosmos "Betrieb", da hört einer, wie ein Kollege von seinem Vorgesetzten zusammengefaltet wird und schon erzählt er seiner Kollegin "Der Mayer hat eine fette Abmahnung bekommen, der kann froh sein, dass er überhaupt noch hier arbeiten darf." oder "Der Chef vom Maier war heute mal wieder heftig drauf! Der hat bestimmt wieder Abmahnungen verteilt."
Natürlich kann es auch passieren, dass die Abmahnung tatsächlich bereits vor anderen Arbeitnehmern erwähnt wird, bevor der Abgemahnte davon erfährt. "Chef, kommen Sie doch bitte schnell mal rüber, das müssen Sie sehen: Der Maier hat seinen Stapler schon wieder in der Jauchegrube versenkt!" "Dieser Hrnchs*! Jetzt reicht es mir mit diesem hrnlsn Vlld**tn! Das Maß ist voll, jetzt muss der mal merken dass das auf Dauer nicht ohne Konsequenzen bleibt. Am liebsten würde ich ihn sogar gleich rauswerfen!" In der Tat kein absolut korrektes Verhalten (von beiden Seiten).
So... und jetzt kommt der Maier (noch leicht nach Jauche riechend) wutentbrannt zu seinem Chef und sagt: "Chef! Chef!! Was fällt Ihnen ein? Wie können Sie anderen gegenüber erzählen dass ich eine Abmahnung bekommen habe? Nach Paragraph PiPaPo des Gesetzes über Schnuckeldiwupps hätten Sie das nicht tun dürfen!" Was der Chef dann wohl denkt? "Oh ja, da hat der Maier in der Tat Recht! Da habe ich nicht dran gedacht. Was mache ich nun? Sollte ich der Frau Maier vielleicht ein Blumenbouquet und Pralinen schicken?" ?
Ach ja... vielleicht reicht schon das Bild des in der Jauchegrube stehenden Staplers, damit jeder, aber wirklich auch jeder, in der Belegschaft weiß, dass der Maier eine Abmahnung bekommen hat ...
Falls die Abmahnung nicht völlig aus der Luft geriffen war, könnte man vielleicht eines tun, nämlich mit ein oder zwei Tagen Abstand zu seinem Chef gehen, über das abgemahnte Fehlverhalten sprechen und darüber wie man Wiederholungen verhindern kann und wenn man sich dann wieder einig ist noch kurz ansprechen, dass man es nicht gut fand, dass die Abmahnung in der Betriebsöffentlichkeit rumging.
12.07.2013 um 15:07 Uhr
wenn deine abmahnung deine arbeitsweise abmahnt, könnte es auch sein, dass sie wegen beschwerden deiner kollegen ausgesprochen wurde. kollege: chef, der arbeitet scheisse. chef: dann mahn ich den jetzt ab. und schon sind deine kollegen vor dir informiert.
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