Zählen geplante Stellen?
Hallo, wir sind laut Mitarbeiterliste des AG 20 AN. Es gibt aber eine geplante Azubi-Stelle (momentan vakant, da Trennung in der Probezeit). Dürfen wir diese geplante Stelle mitberechnen, damit wir ein 3 Köpfiger BR werden?
Community-Antworten (4)
20.01.2014 um 18:21 Uhr
@malnefrage habt ihr immer einen Azubi, oder ist das grad mal eine Ausnahme?
20.01.2014 um 18:27 Uhr
Wir haben in der Regel 2 Azubis. Momentan aber eben nur einen, weil der andere die Probezeit nicht überstanden hat. Wollen diese Stelle aber so bald wie Möglich neu bestetzen.
20.01.2014 um 18:27 Uhr
Ich denke, die Frage ob "immer" oder "Ausnahme" kann man sich hier sparen. Es gab bisher eine AzuBine ("Trennung in der Probezeit") und es soll in Zukunft wieder eine geben und die sollte dann in der Regel so ca. 2 bis 3 Jahre bleiben. Eine Ausbildungsstelle ist, sofern vorhanden, immer von einer längeren Dauer. Und es reicht, die nächsten ein bis zwei Jahre anzusehen. Von daher spräche grundsätzlich nichts dagegen, diese offene Stelle mitzuzählen.
Aber ....
Bei dieser kleinen Betriebsgröße zählt die Anzahl der WAHLBERECHTIGTEN Arbeitnehmer. Wahlberechtigt ist man erst , wenn man das 18te Lebensjahr vollendet hat. Sofern es sich also nicht um eine Ausbildungsstelle handelt für die das Abitur Voraussetzung ist, würde ich als Arbeitgeber kontern, dass die Stelle vermutlich mit einem/r Minderjährigen besetzt wird.
20.01.2014 um 18:49 Uhr
Ist der erste Azubi überhaupt mind. 18 Jahre? Sonst könnt ihr Euch die Gesamtüberlegung sparen, da ihr dann ja nur 19 Wahlberechtigte (und maximal 20) habt.
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