Unsere GL verlangt von den AN ein Formular inkl. Vertretungsregelung für geplante Fehlzeiten (OP und Kur) auszufüllen. Der BR fragt sich nun, ob diese Regelung, ohne mit dem BR darüber gesprochen zu haben, gesetzlich verankert ist. Welche Auswirkungen hat es z.B. wenn die Vertretung im Urlaub ist und es deswegen keine Vertretung, wie z.B. bei der Urlaubsregelung, gibt? Muss der AN dann seine geplante OP oder Kur verschieben? Bei uns kommt gerade großer Unmut auf mit diesem neuen Formular der GL. Wir (BR) verstehen das die GL über geplante Ausfallzeiten informiert sein möchte aber warum muss der AN für Vertretung sorgen und diese abstimmen?? Für Hinweise mit denen wir diese Regelung im nächsten Monatsgespräch besprechen können wären wir dankbar.