Muss der Vorgesetzte über eine geplante Entlassung eines Arbeitnehmers informiert werden?
Ein Arbeitnehmer, der Personalchef, der Arbeitgeber und ein BR-Mitglied führen ein Gespräch, in dem es um die geplante und für den AN überraschende Entlassung geht. Es geht um Abfindung etc., und es wird Stillschweigen vereinbart. Der Vorgesetzte des AN ist nicht informiert und erfährt erst viel später durch Zufall über Dritte, was los ist. Er ist sehr verärgert. Zwischenzeitlich hatte er mehrere Gespräche mit dem AN, ohne zu ahnen, was los war. Frage: muss der Vorgesetzte vom AG über die geplante Entlassung informiert werden? Und darf der BR den Vorgesetzten darüber informieren? Vielen Dank vorab für Eure Antworten! Bitte wenn möglich mit Verweis auf Gesetze, Kommentare, Urteile.
Community-Antworten (5)
25.05.2016 um 14:21 Uhr
4 Menschen führen ein Gespräch, unter anderem ein BR Mitglied.
Am Ende des Gespräches wird Stillschweigen vereinbart.
gironimo, wieso kann der BR aus deiner Sicht natürlich den Vorgesetzten informieren? Ich würde mich als BRM hüten, so etwas zu tun, wenn Stillschweigen vereinbart wurde.
25.05.2016 um 09:05 Uhr
Was an Stillschweigen hat da jemand nicht verstanden ? Der Vorgesetzte des genannten ist auch nur ein AN und würde zur rechten Zeit von oben informiert werden. Menschlich kann er verärgert sein soviel er will.
25.05.2016 um 11:33 Uhr
Er muss gesetzlich nicht informiert werden. Allerdings wäre das Führungsverständnis des Arbeitgebers zu hinterfragen.
Der BR darf aus meiner Sicht natürlich den Vorgesetzten informieren - natürlich unter Beachtung der Schutzwürdigkeit persönlicher Daten des AN, dem gekündigt werden soll. (Hier kam ja wohl ein Aufhebungsvertrag zum Zuge).
25.05.2016 um 22:38 Uhr
Wenn Stillschweigen vereinbart war, dann hätte ich auch meinen Mund gehalten. Ich hätt's aber nicht vereinbart.
26.05.2016 um 00:19 Uhr
@ gironimo
"Der BR darf aus meiner Sicht natürlich den Vorgesetzten informieren ..."
Bei einer solchen Sichtweise würde ich Dich Plaudertasche ganz sicher nicht bei einem solch vertraulichen Gespräch dabei haben wollen!
Selbstverständlich darf der BR den Vorgesetzten NICHT informieren! Auch hätte ein Stillschweigen noch nicht einmal explizit vereinbart werden müssen.
@ Aleksander
"Und darf der BR den Vorgesetzten darüber informieren?"
Ganz sicher NICHT!
"Bitte wenn möglich mit Verweis auf Gesetze, Kommentare, Urteile."
Fitting, § 79 BetrVG, RN 32ff > hier findet man auch diverse Querverweise auf andere §§ und Gesetze, z.B. das BDSG
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