W.A.F. LogoSeminare

Versetzung ohne Zustimmung

F
Fragenmann
Jan 2018 bearbeitet

Moin Moin, kennt ihr das wenn man nett ist und nicht so steif nach Vorschrift ?

Wir haben eine Kollegin, befristete Stelle die Anfang November versetzt wurde. Ihr Aufgabengebiet änderte sich nur geringfügig sie musste aber mit dem Auto in eine andere Abteilung fahren (darf aber Fahrtenburch führen) und ihre Dienstzeiten änderten sich nicht. Sie war damit allerdings überhaupt nicht einverstanden da sie ihren alten Arbeitsplatz mochte. Wir haben darüber als BR keine schriftliche Mitteilung bekommen sondern und mündlich mit dem Arbeitgeber darauf verständigt das diese Situation nur für maximal vier Wochen anhalten soll. Nach vier Wochen ist sie noch immer an dem anderen Standort und der Arbeitgeber sagte "bis Jahresende benötige ich sie noch an dem Ort" Wir haben noch immer keine ordentliche umfassende Information.

Was tun? Da sie befristet ist möchte ich hier keinen Schlag machen, obwohl ihr auch recht wäre wenn wir vors Arbeitsgericht gehen da wir als BR nie ordentlich zugestimmt haben. Tun wir das wird aber der AG schnellstens Ordnung schaffen und sie in für alle Mal versetzen und nach Befristung den Vertrag auslaufen lassen.

Ich würde nun dem AG gerne schreiben dass er uns umgehend die notwendigen Informationen zukommen lassen soll (Dauer der Versetzung, was mit ihrer alten Stelle ist etc...) finde aber nicht die passenden Worte ohne § Arbeitsgericht und blabla zu kommen...

Dann hatten wir gestern eine Sitzung und zufällig haben wir von einem BR Mitglied erfahren dass schon wieder jemand versetzt wurde und wir haben nichts auf dem Tisch...

1.54803

Community-Antworten (3)

G
gironimo

06.01.2016 um 09:07 Uhr

Die Anhörung des BR kann mündlich erfolgen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Erfolgt kein schriftlicher Widerspruch innerhalb einer Woche, gilt die Zustimmung als erteilt.

Natürlich könntet Ihr Euch jetzt auf das gesprochene Wort berufen. Aber ich fürchte, das wird zum Hornberger Schießen. Ggf. holt der AG tatsächlich das Verfahren äußerst korrekt nach.

Und dann? Wo ist der tatsächliche Nachteil? Sie will nur nicht, reicht kaum aus.

Schreibe erst mal nichts - sondern sprich noch mal mit dem AG

F
Fragenmann

06.01.2016 um 09:32 Uhr

Ja ok, du verstehst mich. Dann schau ich mal ob ich ihn erwische.

P
Pickel

06.01.2016 um 11:23 Uhr

gem. Rechtsprechung ist eine andere Abteilung im gleichen Ort / Stadt noch keine mitbestimmungspflichtige Versetzung, wenn sich die übrigen Umstände, unter denen die Arbeit zu leisten ist, nicht erheblich ändern.

Ein "ich mag meine alten Kollegen aber lieber" ist im Übrigen auch kein Widerspruchsgrund.

Ihre Antwort