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Kündigung wegen Trunkenheit auf dem Betriebsgelände.

P
PT1986
Jan 2023 bearbeitet

Habe eine Kündigung bekommen wegen Trunkenheit auf dem Betriebsgelände aber ich habe nicht während der Arbeitszeit getrunken sondern das Feierabendbier mit anderen Kollegen und es gibt kein Verbot dafür weil der Chef ab und zu selbst eins mit trinkt und er nur ein weiteren Grund gesucht hat mich fristlos in meiner Ausbildung zu kündigen. Ich bin nicht minderjährig.

Danke

528024

Community-Antworten (24)

T
takkus

26.01.2023 um 10:59 Uhr

Ach du Scheiße.....! Auch noch fristlos? Was sagt der BR dazu?

Geh zu einem Anwalt und reiche Kündigungsschutzklage ein.

R
rtjum

26.01.2023 um 11:28 Uhr

sofort ab zu einem Anwalt und bitte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Was für Gründe hat dein Chef denn schon? Nach einem Feierabendbier kann man aber wohl kaum von Trunkenheit sprechen, wie viele waren es?

M
Muschelschubser

26.01.2023 um 11:44 Uhr

Die Kündigungsschutzklage muss binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden. Bitte auf jeden Fall einhalten!

Ansonsten denke ich, dass Dich eh jemand auf dem Kieker hatte, ansonsten fehlt mir da absolut die Verhältnismäßigkeit.

Welche Regelungen habt Ihr per BV oder arbeitsvertraglich getroffen bezüglich Alkoholverbot am Arbeitsplatz?

Verstöße gegen eine BV könnten theoretisch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere wenn ein Alkoholverbot in der Betriebsstätte z.B. auf besonderen Gefahren bei technischen Anlagen beruht.

Aber eine fristlose Kündigung erscheint mir dennoch gnadenlos überzogen, erst Recht wenn sich ein Feierabendbier mit Vorgesetzten mit der Zeit eingebürgert hat.

C
celestro

26.01.2023 um 11:47 Uhr

Auf dem Werksgelände Alkohol konsumieren, wenn einen der AG schon auf dem Kieker hat? Oh man ....

P.S. davon abgesehen stimme ich Muschelschubser zu.

X
XYZ68

26.01.2023 um 12:15 Uhr

Du bist noch in der Ausbildung? Dann nicht nur Kündigungsschutzklage sondern auch zur IHK. Auch dort bekommst du Unterstützung und, falls der Chef dich wirklich auf dem Kieker hat, helfen die auch bei der Suche nach einen anderen Ausbildungsbetrieb.

M
Muschelschubser

26.01.2023 um 12:25 Uhr

"Auf dem Werksgelände Alkohol konsumieren, wenn einen der AG schon auf dem Kieker hat? Oh man ...."

Man muss die Gedankengänge des AG ja nicht immer mitbekommen. Er wäre nicht der erste, der im stillen Kämmerlein unbemerkt eine schwarze Liste führt.

K
Kehler

26.01.2023 um 12:54 Uhr

Hast du dazu vorher eine Abmahnung bekommen?

M
Moreno

26.01.2023 um 13:37 Uhr

nicht während der Arbeitszeit...das ist jawohl der Knackpunkt diese Kündigung wird von jedem Gericht in der Luft zerrissen aber dafür muss man dann eben eine Klage einreichen! Der AG kann sagen, dass er nach Feierabend keine Mitarbeiter mehr auf dem Gelände haben will aber damit hört es auch auf!

NB
nicht brauchen

26.01.2023 um 13:56 Uhr

Wie hat er denn die Trunkenheit überhaupt überprüft bzw. nachgewiesen?

Man o man. Geht halt irgendwoandershin und trinkt da.

M
Muschelschubser

26.01.2023 um 14:20 Uhr

Was heißt denn eigentlich "ein weiterer Grund"? Wie ist Deine Vorgeschichte?

K
Kehler

26.01.2023 um 14:25 Uhr

wann war den das Feierabendbier und wann hast du die Kündigung bekommen?

G
ganther

26.01.2023 um 14:29 Uhr

noch in der Probezeit?

C
celestro

26.01.2023 um 14:43 Uhr

"Man muss die Gedankengänge des AG ja nicht immer mitbekommen. Er wäre nicht der erste, der im stillen Kämmerlein unbemerkt eine schwarze Liste führt."

Richtig ... aber:

"und er nur ein weiteren Grund gesucht hat mich fristlos in meiner Ausbildung zu kündigen."

klingt für mich eher nicht danach. ;-)))

Aussagen a la:

"diese Kündigung wird von jedem Gericht in der Luft zerrissen"

und

"Der AG kann sagen, dass er nach Feierabend keine Mitarbeiter mehr auf dem Gelände haben will aber damit hört es auch auf!"

halte ich angesichts der Unkenntnis des Arbeitsplatzes (Alkohol / Trunkenheit könnte zu entsprechenden Gefährdungen führen) für ziemlich ... gewagt.

M
Moreno

26.01.2023 um 21:45 Uhr

Celestro in meiner Freizeit ist es egal ob ich Baggerführer oder Chirurg bin. Der Arbeitgeber kann mich dann nicht kündigen wenn ich Alkohol trinke! Das sollte eigentlich doch auch in Dein Gehirn rein gehen?

M
Muschelschubser

27.01.2023 um 09:52 Uhr

@Moreno

Ist das wirklich so einfach, auch wenn z.B. explizite Formulierungen in der BV entgegenstehen?

Auf einem ungefährlichen Betriebsgelände, OK. Haken dran.

Aber wenn ich auf der Intensivstation angesäuselt das Beatmungsgerät umremple oder auf einer 8 Meter hohen Arbeitsbühne auf den Feierabend anstoße, würde ich die Aussagen jetzt nicht unbedingt unterstreichen.

Ich bleibe ja dabei, dass mir eine fristlose Kündigung hier nach wie vor komplett hahnebüchen vorkommt. Aber rettet einen der Feierabend, wenn man sich oder andere massiv durch den Alkoholkonsum gefährdet?

Leider hat der TE bislang keine weiteren Erläuterungen beigesteuert.

M
Moreno

27.01.2023 um 09:57 Uhr

Muschelschupser....auf dem Betriebsgelände also nicht im Betrieb!

M
Muschelschubser

27.01.2023 um 10:25 Uhr

Auch Betriebsgelände gibt es in gefährlich und ungefährlich, so dass eventuelle Regelungen nicht von ungefähr kämen.

Insofern komme ich immer wieder auf Didi Hallervorden zurück: "Ich brauche mehr Details"...

D
DummerHund

27.01.2023 um 11:23 Uhr

Schauen wir uns die Sache doch mal im Detail an. Nach Aussage des TE gibt es wohl kein explizites Verbot von Alkohol im Betrieb. Wenn ich Betrieb schreibe ist es unerheblich ob im geschlossenem Gebäude wo gearbeitet wird oder irgendwo auf dem Betriebsgelände. Das Wort Betrieb umschließt hier alles bis hier zum Werkstor. Der TE schreibt "einen weiteren Grund" Hier wäre es gut zu erfahren ob es im Vorfeld schon Abmahnungen oder Ermahnung gegeben hat. Hier Frage ich mich auch weiter, woher der AG weiß das der TE Alkohol im Betrieb getrunken hat. Weiter auch was ist mit den anderen Kollegen die ja wohl offensichtlich auch Alkohol getrunken haben. Ist denen auch die Kündigung ausgesprochen worden. Zu viele Fragen offen um genau helfen zu können, außer den Tipp mit der Kündigungsschutzklage und der IHK:

C
celestro

27.01.2023 um 11:23 Uhr

"Celestro in meiner Freizeit ist es egal ob ich Baggerführer oder Chirurg bin. Der Arbeitgeber kann mich dann nicht kündigen wenn ich Alkohol trinke! Das sollte eigentlich doch auch in Dein Gehirn rein gehen?"

Die Welt ist etwas komplexer als es Dein scheinbar sehr binärer Denkprozess zulässt. Ob wir von einem Betriebsgelände mit lauter Bürogebäuden reden, oder von einer Ölbohrplattform (Chemiefabrik, Hafengelände) dürfte mEn einen erheblichen Unterschied machen.

Davon abgesehen ... der TE hat eine Kündigung wegen "Trunkenheit auf dem Betriebsgelände" bekommen. Das sagt mal rein gar nichts darüber aus, wo er getrunken hat (das könnte auch durchaus in den Betriebsräumen passiert sein).

Also schalte doch bitte erst einmal selbst Deinen Denkapparat ein, bevor Du andere Leute hier mit Deinen blöden Sprüchen angehst, ok?

"Nach Aussage des TE gibt es wohl kein explizites Verbot von Alkohol im Betrieb."

Die Aussage war:

"es gibt kein Verbot dafür weil der Chef ab und zu selbst eins mit trinkt"

was für mich etwas deutlich anderes ist. Zumal sich auch die Frage stellt, ob mit Chef hier sein direkter Vorgesetzter gemeint ist, oder "DER CHEF" also Eigentümer / Betriebsleiter etc.

Wenn der "Absender" der Kündigung selbst mittrinkt, wäre das natürlich ein großer Pluspunkt für den TE.

M
Moreno

27.01.2023 um 11:59 Uhr

Es könnte auch in den Betriebsräumen passiert sein...na klar deswegen hat der Fragesteller ja auch Betriebsgelände geschrieben. Hast Du schon mal ein Gelände auf einer Ölplattform gesehen? Ich bleibe bei meiner Ansicht, dass die Kündigung von jedem Arbeitsgericht in der Luft zerrissen wird. Der AG kann anordnen, dass nach Feierabend das Gelände verlassen wird oder das kein Alkohol darauf getrunken werden darf aber damit hört es auf!

C
celestro

27.01.2023 um 12:06 Uhr

Lesen und Verstehen scheint nicht unbedingt Deine Stärke zu sein, oder?

"Habe eine Kündigung bekommen wegen Trunkenheit auf dem Betriebsgelände"

da steht nicht "ich habe auf dem Betriebsgelände getrunken" ... wobei selbst das ja nichts darüber aussagt, wo auf dem Gelände. Die Gebäude stehen normalerweise auch auf dem Gelände.

"Hast Du schon mal ein Gelände auf einer Ölplattform gesehen?"

Die ganze Plattform ist das "BetriebsGELÄNDE". Wie definierst Du "Betriebsgelände", wenn die Firma ein paar Büros in einem Gebäude gemietet hat? Würdest Du den TE dann lynchen, weil es gar keine 3 Quadratmeter Wiese gibt? Oh man ...

"Ich bleibe bei meiner Ansicht, dass die Kündigung von jedem Arbeitsgericht in der Luft zerrissen wird."

Und ich bleibe bei meiner Ansicht, das viel zu wenige Informationen vorliegen, um eine solche Beurteilung durchführen zu können.

T
takkus

27.01.2023 um 12:21 Uhr

celestro: heute bekommst Du für Deine Argumentationen auch mal ein "Gefällt mir" vom takkus.

C
celestro

27.01.2023 um 12:50 Uhr

Dann werde ich mir den Tag rot im Kalender anstreichen. ;-)))

T
takkus

27.01.2023 um 13:01 Uhr

....????✌ ....

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