Weiterbefristung ohne BR Beteiligung nach §99 BetrVG
Hallo, wie ist es eigentlich, wenn der Betriebsrat bei Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen nicht um Zustimmung gebeten wird. Ist diese Befristung dann rechtsunwirksam. Und entsteht dann automatisch bei Arbeitsantritt der Mitarbeiter ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Arbeitsvertrag?
Community-Antworten (8)
29.12.2015 um 17:48 Uhr
Ne. Wieso auch? Wenn die Befristung unterschrieben ist, dann haben doch beide Parteien ihren Willen bekundet.
Ob der AG wegen eines Verstoßes nach § 99 BetrVG dann noch Ärger mit dem BR bekommt, ist unabhängig von der Befristung.
29.12.2015 um 17:48 Uhr
Individualrechtlich hat das zunächst keine Folgen. Erst wenn der BR den § 101 BetrVG zieht, kommt es zu einer gerichtlichen Entscheidung (wenn man sich nicht im Laufe des Verfahrens auf einen Kuhhandel einlässt).
29.12.2015 um 18:00 Uhr
Danke Kölner,
Mir ging es vordergründig um eine evtl. Nichtigkeit der Willenserklärung wegen der fehlenden Zustimmung. Und unter Androhung von Zwangsgeld die Maßnahme aufheben zu wollen, würde dann wohl eher zu Nachteilen bei den betroffenen Miarbeitern führen.
29.12.2015 um 19:09 Uhr
Warum sollte eine Willenserklärung nichtig sein, bloß weil eine andere Partei dazu nicht angehört wurde und daher der Eibstellung nicht widersprechen konnte?
29.12.2015 um 20:34 Uhr
Es ist doch immer wieder erstaunlich, welche Probleme sich manche Betriebsräte machen, wenn sie nichts zu tun haben.
29.12.2015 um 21:07 Uhr
Es ist immer wieder erstaunlich, dass einige noch meinen, sie müssten noch einen Beitrag zu einem geschlossenen Thema leisten. Ich habe eine Frage gestellt, die würde von Kölner beantwortet. Vielen Dank dafür. Damit ist der Thread geschlossen.
30.12.2015 um 09:18 Uhr
... dass einige noch meinen, sie müssten noch einen Beitrag zu einem geschlossenen Thema leisten. ...
Ja, warum auch nicht? Ganz sicher, dass mit einer Antwort immer alles beantwortet ist? Schöne heile Welt. Und trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung, dass eine ganze Menge Probleme der Betriebsräte selbst gemacht sind.
EDIT (da ich dir nicht mehr normal antworten kann): Immerhin lässt Du dich herab, auf meinen überflüssigen Kommentar zu antworten. Ist das dann überüberflüssig? Geh zum Lachen in den Keller, nicht dass Du dir Feinde machst ...
30.12.2015 um 10:33 Uhr
Lieber Dezibel,
hättest Du eine Antwort zum Thema gegeben, wäre doch alles ok gewesen. Aber dein Kommentar war mehr als überflüssig.
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