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Weiterbefristung ohne BR Beteiligung nach §99 BetrVG

J
Jannipa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wie ist es eigentlich, wenn der Betriebsrat bei Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen nicht um Zustimmung gebeten wird. Ist diese Befristung dann rechtsunwirksam. Und entsteht dann automatisch bei Arbeitsantritt der Mitarbeiter ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Arbeitsvertrag?

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Community-Antworten (8)

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Kölner

29.12.2015 um 17:48 Uhr

Ne. Wieso auch? Wenn die Befristung unterschrieben ist, dann haben doch beide Parteien ihren Willen bekundet.

Ob der AG wegen eines Verstoßes nach § 99 BetrVG dann noch Ärger mit dem BR bekommt, ist unabhängig von der Befristung.

G
gironimo

29.12.2015 um 17:48 Uhr

Individualrechtlich hat das zunächst keine Folgen. Erst wenn der BR den § 101 BetrVG zieht, kommt es zu einer gerichtlichen Entscheidung (wenn man sich nicht im Laufe des Verfahrens auf einen Kuhhandel einlässt).

J
Jannipa

29.12.2015 um 18:00 Uhr

Danke Kölner,

Mir ging es vordergründig um eine evtl. Nichtigkeit der Willenserklärung wegen der fehlenden Zustimmung. Und unter Androhung von Zwangsgeld die Maßnahme aufheben zu wollen, würde dann wohl eher zu Nachteilen bei den betroffenen Miarbeitern führen.

P
Pickel

29.12.2015 um 19:09 Uhr

Warum sollte eine Willenserklärung nichtig sein, bloß weil eine andere Partei dazu nicht angehört wurde und daher der Eibstellung nicht widersprechen konnte?

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Dezibel

29.12.2015 um 20:34 Uhr

Es ist doch immer wieder erstaunlich, welche Probleme sich manche Betriebsräte machen, wenn sie nichts zu tun haben.

J
Jannipa

29.12.2015 um 21:07 Uhr

Es ist immer wieder erstaunlich, dass einige noch meinen, sie müssten noch einen Beitrag zu einem geschlossenen Thema leisten. Ich habe eine Frage gestellt, die würde von Kölner beantwortet. Vielen Dank dafür. Damit ist der Thread geschlossen.

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Dezibel

30.12.2015 um 09:18 Uhr

... dass einige noch meinen, sie müssten noch einen Beitrag zu einem geschlossenen Thema leisten. ...

Ja, warum auch nicht? Ganz sicher, dass mit einer Antwort immer alles beantwortet ist? Schöne heile Welt. Und trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung, dass eine ganze Menge Probleme der Betriebsräte selbst gemacht sind.

EDIT (da ich dir nicht mehr normal antworten kann): Immerhin lässt Du dich herab, auf meinen überflüssigen Kommentar zu antworten. Ist das dann überüberflüssig? Geh zum Lachen in den Keller, nicht dass Du dir Feinde machst ...

J
Jannipa

30.12.2015 um 10:33 Uhr

Lieber Dezibel,

hättest Du eine Antwort zum Thema gegeben, wäre doch alles ok gewesen. Aber dein Kommentar war mehr als überflüssig.

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