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Beteiligung des BR - wie ist die bei Abordnung und Versetzung?

K
khrm
Jan 2018 bearbeitet

KHRM Ich bin Voesitzender eines Betriebsrates und im öffentlichen Dienst beschäftigt. Wir haben eine zweigeteilte Beteiligung. 1. einen Personalrat 2. einen Betriebsrat. Frage beim PersVG gibt es die Abordnung, hier ist der PR ab 3 Monaten zu beteiligen. Beim BetrVG ist nur von Versetzung die Rede den Begrif Abordnung kennt man nicht. Wird nun ein Kollege zu einer unseren Dienststellen abgeordnet entspricht dies einer Versetzungsgleichen Maßnahme und unterliegt diese Beteiligung durch den BR? Danke

3.33501

Community-Antworten (1)

RI
Ramses II

27.03.2006 um 01:44 Uhr

khrm,

maßgebend ist nicht, wie Ihr es nennt, sondern um was es sich tatsächlich handelt.

Die Definition von Versetzung findest Du in § 95 (3) des BetrVG.

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