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Weiterbefristung ohne Anhörung = automatisch unbefristeter Vertrag?

K
Kyula
Feb 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!

Bei uns im Unternehmen (Kino, weniger als 50 Angestellte) haben wir eine tarifvertragliche Befristungsquote von ca. 30%. Dementsprechend gibt es immer einige befristete Kollegen, im Kino ist die Fluktuation eh relativ hoch. Nun haben wir von einigen Kollegen erfahren, dass sie neue befristete Verträge bekommen haben, allerdings ohne dass wir als Betriebsrat angehört wurden.

Daher jetzt meine Frage: Als BR müssen wir ja über eine Weiterbefristung angehört werden, gemäß §99. Da dies nicht geschehen ist müsste die Befristung doch eigentlich hinfällig sein und die Mitarbeiter können ihren Vertrag zerreißen und sind quasi automatisch nicht befristet oder?

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Community-Antworten (3)

H
hansimglueck

22.02.2018 um 18:22 Uhr

Nein so ist es nicht. Nur weil der BR kollektivrechtlich nicht korrekt gehört wurde, entsteht dadurch kein individualrechtlicher Anspruch.

Da müsste man eher andere Aspekte unter die Lupe nehmen.

Der BR sollte eher daran denken, sich mit Hilfe des § 101 BetrVG Respekt zu verschaffen.

Übrigens oft auch ein guter Ansatz für ein Deal z.B. bei der Güteverhandlung. .....

B
BRHamburg

23.02.2018 um 08:23 Uhr

Wenn ich als Arbeitnehmer einen befristeten Vertrag unterschreibe ist dieser auch gültig. Das Anhörungsrecht des BR spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.

B
basilica

23.02.2018 um 23:50 Uhr

Hm, ... also ich würde da vielleicht doch mal einen Rechtsanwalt fragen. Der Betriebsrat ist bei der Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ja in der Mitbestimmung. Eine mitbestimmungswidrig vorgenommene Verlängerung wäre damit unwirksam. Der BR könnte die Entfernung des betroffenen Kollegen aus dem Betrieb verlangen. Tut er das nicht und arbeitet der Kollege weiter, dann - so könnte ich mir vorstellen - greift evtl § 15 Abs 5 TzBfG. Demzufolge würde das Arbeitsverhältnis tatsächlich "auf unbestimmte Zeit verlängert".

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