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Lohnerhöhung angekündigt danach abgelehnt

T
Tony?!*
Jan 2023 bearbeitet

Hallo, folgender Sachverhalt. Im letzten Monatsgespräch haben wir uns als Betriebsrat mit der Geschäftsleitung über die Lohnerhöhung für 2023 unterhalten. Die Geschäftsleitung hat eine Lohnerhöhung bis max 5,3% zugesagt unter Berücksichtigung von im letzten Jahr genehmigten individuellen Lohnerhöhungen. Alles wurde in einem Aushang verfasst und Auch von der Geschäftsführung gegengelesen und unterschrieben. Im nächsten Monatsgespräch wurde es so dargestellt als wäre das ganze falsch verstanden worden und es gäbe keine allgemeine Lohnerhöhung sondern nur individuelle Anpassungen über ein Formular das sich bei uns Antrag auf Entgelterhöhung nennt. Wie würdet ihr mit dieser Situation umgehen? Es gibt keinen Tarifvertrag und auch keine Gewerkschaft trotzdem wurde die Zusage verbindlich gemacht und auch schriftlich in dem Aushang fixiert der auch von der Geschäftsführung mit unterzeichnet wurde.

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Community-Antworten (11)

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celestro

26.01.2023 um 10:36 Uhr

ich würde den MAern empfehlen, den Aushang zu nehmen und das über einen Rechtsanwalt klären zu lassen.

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ganther

26.01.2023 um 14:49 Uhr

könnte eine Gesamtzusage sein:

Arbeitsrecht: Nach der Rechtsprechung werden Gesamtzusagen dann wirksam, wenn sie gegenüber den Arbeitnehmern in einer Form verlautbart werden, die den einzelnen Arbeitnehmern typischerweise in die Lage versetzt, von der Erklärung Kenntnis zu nehmen https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/gesamtzusage_idesk_PI42323_HI1511947.html#:~:text=Arbeitsrecht%3A%20Nach%20der%20Rechtsprechung%20werden,3%20AZR%20583%2F04).

M
Muschelschubser

26.01.2023 um 15:11 Uhr

Es liegt eine von der GL unterschriebene Erklärung vor. Da wäre jetzt der Wortlaut interessant. Wenn der Aushang eindeutig formuliert ist, wie kann die GL nun mit einem Irrtum argumentieren? Den Wortlaut würde ich mal der Gewerkschaft vorlegen, und auch die Frage klären ob ein Aushang in dieser Form eine bindende Wirkung hat.

P
paula

27.01.2023 um 14:10 Uhr

du hast ja ein Zutrauen zur Rechtsberatung der Gewerkschaft.... Respekt

C
celestro

27.01.2023 um 15:04 Uhr

eine Rechtsberatung dürfen nur Rechtsanwälte durchführen. Wüsste also nicht, wieso man zu denen von der Gewerkschaft kein Vertrauen haben sollte.

Es gibt natürlich überall Gute und Schlechte ... aber eben nicht verstärkt bei der Gewerkschaft.

P
paula

27.01.2023 um 16:15 Uhr

habe inzwischen 25 Jahre Erfahrung mit verdi bzw. 2 Vorgängergewerkschaften und die Rückmeldungen zu Rechtsfragen waren stets unterirdisch. War selbst eine Zeitlang bei verdi sehr aktiv, habe selbst auch schon beim DGB-Rechtschutz gearbeitet und habe mitbekommen, wie man Sekretäre aussucht, wie geschult wird und wie auch Rückmeldungen an Betriebe erfolgen soll. Mehr als einmal habe ich erlebt, dass bewusst falsche Rückmeldungen an BRs/Mitglieder gegeben wurden, da es "im Betrieb zu ruhig ist und wir da mal Feuer legen müssen". Das war für mich der Grund zu gehen... daher meine kritische Meinung

D
DummerHund

27.01.2023 um 17:48 Uhr

Ich hingegen hatte mit der GEW, in der ich Ende letzten Jahres nach 42 Jahren ausgetreten bin, nur gute Erfahrungen gemacht.

M
Muschelschubser

30.01.2023 um 10:28 Uhr

Ich habe mit der Hausjuristin auch stets gute Erfahrungen gemacht. Sie nimmt sich Zeit für Recherche-Arbeit, untermauert ihre Aussagen mit Paragraphen und Kommentaren und überlässt es komplett uns auf welcher Ebene wir mit der GL kommunizieren. Vor allem da sie sich auch bewusst ist, dass "Feuer legen" oft auf dem Rücken der Beschäftigten geschieht.

P
paula

30.01.2023 um 12:52 Uhr

dann ist es ja schön. Wie gesagt ich war beim DGB-Rechtschutz eine Zeitlang beschäftigt und am Ende habe ich fristlos gekündigt. Als mein Chef von mir gefordert hat, dass ich entgegen klare Rechtsprechung ein BRM beraten sollte, ich das auch nach oben transparent gemacht hatte und dann von meiner Regionalleitung gehört hier würde es schließlich nicht um Recht und Gesetz gehen sondern um Politik, war für das Maß voll. Rechtsanwälte haben ein Standesrecht, dass das verbietet und sogar unter Strafe stellt, aber beim DGB bist du am Ende weisungsgebunden

M
Muschelschubser

30.01.2023 um 13:46 Uhr

Ich bin bei der kleinen DBV. Die gilt generell als gemäßigt und bekommt deshalb auch permanent Seitenhiebe von ver.di ab. Nach dem Motto, wie kann man mit so wenig Rückgrat so schlechte Tarife aushandeln? Was ver.di dabei aber verschweigt ist, dass ihre Politik vor Jahren schon einmal für gescheiterte Verhandlungen und einen zeitweise tariflosen Zustand sorgte. Dann hat sich eben die DBV als tariffähig erwiesen und erzielt seitdem die Abschlüsse.

Aber gut, das ist Off Topic.

P
paula

30.01.2023 um 17:21 Uhr

verdi ist leider einfach zu groß und hat zu viele Hüte auf. Bei uns in der Branche vertritt verdi Positionen, die zur Kündigungen führen würde. Der Fachgruppenleiter hat bei uns auf der Betriebsversammlung schon zum Besten gegeben, dass ihm bewusst sei, dass alleine bei uns im Betrieb mehrere 100 MA von der Umsetzung betroffen wären, aber man müsse halt verdi verstehen, da man ja die SPD im Wahlkampf unterstützen müsse und unsere Branche halt nicht wichtig sei.... Pfeifkonzert und fliegende Sitzkissen waren die Folge

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