Hallo!

Ein freigestellter BRM übt seit 2 wochen Betriebsratsarbeit in der Nachtschicht(allein) aus,also bekommt auch Nachtzuschläge. Begründung dafür ist dass, es während der Nacht viel weniger Ablenkungen von seine Br-Arbeit gibt.

Darf ein BRM Betriebsratstätigkeiten auch in der Nacht oder am Wochenende(auch mit Zuschläge) ausüben?



Danke