Erstellt am 28.12.2015 um 10:40 Uhr von Jakarta
Da hier so einige Fragen offen sind, kann hier wohl kaum jemand eine auch nur halbwegs vernünftige Antwort dazu abgeben.
Schau daher hier einmal rein und Lade dir auch die dort vorhandene PDF herunter und inhaliere mal das dort stehende:
https:www.mds-ev.de/richtlinienpublikationen/richtliniengrundlagen-der-begutachtung/arbeitsunfaehigkeit.html
http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/Wenn-der-MDK-gesund-schreibt
http://www.widerspruch.org/widerspruch-mdk/
Wichtig wär hier erstmal, ein Gespräch mit dem eigenen Arzt zu führen und diesen zu bitten, bei der KK ein erneutes Gutachten einzufordern. Da der MD in der Regel ja auch nur nach Aktenlage sein Gutachten erstellt, sollte hier auch eine persönliche Untersuchung gefordert werden.
Erstellt am 28.12.2015 um 12:31 Uhr von gironimo
Ich denke auch, dass Du Deinen Arzt aufsuchen musst. Wenn es doch so ist, dass die AU-Bescheinigung am 31.12. endet, brauchst Du eine neue Bescheinigung.
>der beratende Arzt des medizinischen Dienst der Krankenkasse soll zum Ergebnis kommen<
was heißt - er soll kommen? Eine Vermutung - oder ist er zu den Schluss gekommen? Und handelt es sich um einen Arzt, der Dich untersucht hat, oder ist er Wahrsager?
Also dürfte der Widerspruch (siehe link von Jakarta) angebracht sein. Falls Du Mitglied einer Gewerkschaft bist, bist Du ja in Sozialversicherungsfragen Rechtschutzversichert. Du kannst denn dort um Hilfe bitten.
Erstellt am 04.01.2016 um 07:26 Uhr von ickederdicke
Zweierlei dazu noch von mir.
Wurde dir vom Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement ( B.E.M.)angeboten ? Du schreibst ja, du wärst in letzter Zeit desöfteren krank. Da würde ich ggf. auf ein B.E.M. bestehen, grade, wenn du einen Zusammenhang der AU mit deiner Arbeit siehst.
Desweiteren, bei gehäufter Erkrankung wäre auch an einen Erstantrag auf Zuerkennung einer Behinderung andenkbar, hier ist -wenn ihr habt die Schwerbehindertenvertretung , wenn nicht vorhanden und gut auch euer BR Erstansprechpartner. Das Integrationsamt ist der zuständige Partner, auch für dich direkt zu erreichen. Dies gibt dir vorab schon etwas Sicherheit, denn solange ein Antrag läuft hast du schon den Status Quo wie ein Anerkannt behinderter Mensch. Heutzutage nach UN und EU Recht wäre man schon mit Adipositas oder einer chronischen Erkrankung wie ein Mensch mit Handycap zu behandeln.
Erstellt am 04.01.2016 um 07:59 Uhr von Kölner
Dein Handycap ist wirklich ein nettes Wortspiel.
Klasse; der Montag ist gerettet!