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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Medizinische Dienst der Karnakenkassen

K
Kranketyp
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich bin 61 Jahre alt, arbeite seit 43 Jahren in Wechselschicht in einen Produktionsbetrieb. Bin von Zeit zu Zeit häufiger Arbeitsunfähig auch über die Lohnfortzahlungszeit. Habe letzte Woche von der Personalleitung Post erhalten. In den Schreiben steht, dass der Arbeitgeber mich hiermit in Kenntnis setzt, dass aufgrund meines erhöhten Krankenstandes der arbeitsmedizinische Dienst der Krankenkassen eingeschaltet wird. Mittlerweile habe ich auch Post von meiner Krankenkasse erhalten. Krankenkasse meldet ähnliche Infos, sogar, der beratende Arzt des medizinischen Dienst der Krankenkasse soll zum Ergebnis kommen, dass meine Arbeitsunfähigkeit mit dem 31.12.2015 endet und mein behandelnde Arzt ist über dieses Ergebnis informiert. Ich soll mich daher mit der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung setzen. Wenn ich mit diesen Ergebnis nicht einverstanden bin soll ich binnen in vier Wochen Einspruch einlegen. Ich weiß nicht was ich machen soll, ich bin Krank, kann nicht arbeiten. Was soll ich machen bitte daher um Hilfestellung.

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Community-Antworten (4)

J
Jakarta

28.12.2015 um 11:40 Uhr

Da hier so einige Fragen offen sind, kann hier wohl kaum jemand eine auch nur halbwegs vernünftige Antwort dazu abgeben.

Schau daher hier einmal rein und Lade dir auch die dort vorhandene PDF herunter und inhaliere mal das dort stehende: https:www.mds-ev.de/richtlinienpublikationen/richtliniengrundlagen-der-begutachtung/arbeitsunfaehigkeit.html

http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/Wenn-der-MDK-gesund-schreibt

http://www.widerspruch.org/widerspruch-mdk/

Wichtig wär hier erstmal, ein Gespräch mit dem eigenen Arzt zu führen und diesen zu bitten, bei der KK ein erneutes Gutachten einzufordern. Da der MD in der Regel ja auch nur nach Aktenlage sein Gutachten erstellt, sollte hier auch eine persönliche Untersuchung gefordert werden.

G
gironimo

28.12.2015 um 13:31 Uhr

Ich denke auch, dass Du Deinen Arzt aufsuchen musst. Wenn es doch so ist, dass die AU-Bescheinigung am 31.12. endet, brauchst Du eine neue Bescheinigung.

der beratende Arzt des medizinischen Dienst der Krankenkasse soll zum Ergebnis kommen< was heißt - er soll kommen? Eine Vermutung - oder ist er zu den Schluss gekommen? Und handelt es sich um einen Arzt, der Dich untersucht hat, oder ist er Wahrsager?

Also dürfte der Widerspruch (siehe link von Jakarta) angebracht sein. Falls Du Mitglied einer Gewerkschaft bist, bist Du ja in Sozialversicherungsfragen Rechtschutzversichert. Du kannst denn dort um Hilfe bitten.

I
ickederdicke

04.01.2016 um 08:26 Uhr

Zweierlei dazu noch von mir. Wurde dir vom Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement ( B.E.M.)angeboten ? Du schreibst ja, du wärst in letzter Zeit desöfteren krank. Da würde ich ggf. auf ein B.E.M. bestehen, grade, wenn du einen Zusammenhang der AU mit deiner Arbeit siehst. Desweiteren, bei gehäufter Erkrankung wäre auch an einen Erstantrag auf Zuerkennung einer Behinderung andenkbar, hier ist -wenn ihr habt die Schwerbehindertenvertretung , wenn nicht vorhanden und gut auch euer BR Erstansprechpartner. Das Integrationsamt ist der zuständige Partner, auch für dich direkt zu erreichen. Dies gibt dir vorab schon etwas Sicherheit, denn solange ein Antrag läuft hast du schon den Status Quo wie ein Anerkannt behinderter Mensch. Heutzutage nach UN und EU Recht wäre man schon mit Adipositas oder einer chronischen Erkrankung wie ein Mensch mit Handycap zu behandeln.

K
Kölner

04.01.2016 um 08:59 Uhr

Dein Handycap ist wirklich ein nettes Wortspiel. Klasse; der Montag ist gerettet!

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