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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umwandlung von Funktionsbereichen in medizinische Versorgungszentren - Wer bestimmt künftig z.B. über Lohngestaltung und Arbeitszeit?

B
Borstel
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Klinikum werden einige Funktionsbereiche in Medizinische Versorgungszentren umgewandelt. Die Verträge können nur mit den Ärzten ausgehandelt werden. Welchen Status hat aber aber das im Klinikum angestellte nichtärztliche Personal dass in diesen Bereichen gestellt wird? Wer bestimmt künftig z.B. über Lohngestaltung und Arbeitszeit? Hat damit schon jemand Erfahrung? Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat?

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Community-Antworten (1)

N
nicoline

24.10.2008 um 14:34 Uhr

Hallo Borstel Anders als bei der Personalüberleitung, bei der ein endgültiger Übergang der Beschäftigten auf einen anderen Arbeitgeber vorliegt, bleibt bei der Gestellung das Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber. Dieser ist nach wie vor für Statusfragen zuständig. Lediglich die tatsächliche Beschäftigung und das Weisungsrecht geht auf einen Dritten über. Lohngestaltung Arbeitszeit Es bleibt die im AV vereinbarte Vergütung ebenso wie die vereinbarte Arbeitszeit bestehen und, wenn in der Klinik ein TV Anwendung findet, auch dessen Bestimmungen. Die Lage der AZ kann sich jedoch ändern. Der Betriebsrat hat die Möglichkeit diese Gestellung mit einer BV zu begleiten in der z.B eine Fahrgelderstattung bei wechselnden Einsatzorten oder anderes festgeschrieben wird.

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