W.A.F. LogoSeminare

Befristeter Arbeitsvertrag

K
Kikolein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute,ich habe mal eine Frage zum befristeten Areitsvertrag und bräuchte eure Hilfe. Im Abeitsvertrag steht folgendes- Der Mitarbeiter wird ab 01.01.2016 bis zum 31.07.2016 als .....eingestellt.Dieser Dienstvertrag ist sachgrundlos befristet.Eine Weiterbeschäftigung über das Vertragsende hinaus kann nur durch Abschluss eines weiteren Arbeitsvertrag bzw. Vertragserlängerung vereinbart werden. Gemäß beträgt die Probezeit maximal . Monate. Sollte eine Vertragsverlängerung dieses befristeten Anstellungsvertrages schriftlich von beiden Vertragspartnern vereinbart werden, verlängert sich die Probezeit auf 6Monate.

Nun meine Frage wie verhält sich das mit der Probezeit ist im befristen Vertrag eine drin und dann wenn verlängert wird nochmals 6Monate?

Hoffe auf Hilfe von euch. Mit freundlichen Grüßen Kikolein

1.41904

Community-Antworten (4)

G
gironimo

27.12.2015 um 20:22 Uhr

Gemäß beträgt die Probezeit maximal . Monate.< Das kann keiner verstehen. Steht das wirklich so da?

Ich gehe davon aus, dass hier der AG einen "Formulararbeitsvertrag" verwendet hat. Und da sollte man dann schon den AG fragen, was er sich da so vorstellt.

"Man bemühe sich um Klarheit"

K
Kikolein

27.12.2015 um 20:28 Uhr

Ja steht wirklich so drin.

D
Dezibel

28.12.2015 um 09:51 Uhr

Aber der AG ist der deutschen Sprache mächtig? Ich glaub es nicht.

A
AlterMann

28.12.2015 um 15:47 Uhr

Eine Probezeit kann es ja nur zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses geben. Der Passus im Vertrag macht nur dann Sinn, wenn die erste befristete Tätigkeit weniger als 6 Monate dauern soll. Dies ist hier aber nicht so. Eigentlich ist im Vertrag wegen der fehlenden Angabe überhaupt keine Probezeit vereinbart. Das ist aber letztlich unbeachtlich, denn die Probezeit ergibt sich nicht nur aus dem Arbeitsvertrag, sondern auch aus dem Kündigungsschutzgestz. Danach gibt es in den ersten sechst Monaten sowieso praktisch keinen Schutz vor Kündigung.

Ihre Antwort