Erstellt am 22.12.2015 um 20:58 Uhr von blackjack
Die GF kann keine BR-Sitzung einberufen.
Erstellt am 22.12.2015 um 21:21 Uhr von Hafenlui
kann er den eins Sondersitzung fordern?
Erstellt am 22.12.2015 um 21:32 Uhr von Hoppel
§ 29 BetrVG
(3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies [...] der Arbeitgeber beantragt.
(4) Der Arbeitgeber nimmt an den Sitzungen, die auf sein Verlangen anberaumt sind, und an den Sitzungen, zu denen er ausdrücklich eingeladen ist, teil. Er kann einen Vertreter der Vereinigung der Arbeitgeber, der er angehört, hinzuziehen.
Und wenn der AG einen Punkt zu besprechen hat, der tatsächlich schnellstens behandelt werden soll/muss, muss das dem BRV bekannt sein!
Erstellt am 22.12.2015 um 21:44 Uhr von Hafenlui
OK,
also der Gf möchte so schnell wie möglich eine Sitzung weil er mit uns eine BV machen möchte und hat den BRV gebeten eine Sitzung einzuberufen .
Kann ich das innerhalb von drei Tagen machen , oder darf ich das?
Erstellt am 22.12.2015 um 22:07 Uhr von Hoppel
@
"Kann ich das innerhalb von drei Tagen machen , oder darf ich das?"
Wenn Du BRV bist, darfst Du eine Sitzung jederzeit einberufen! Und wenn der BRV verhindert ist, darf der stellv. BRV die Sitzung einberufen.
Aber der AG wird ja wohl nicht davon ausgehen, dass über diese BV dann auch noch in selber Sitzung entschieden wird! Diesen Zahn sollte man ihm vorsorglich ziehen!
Ungeachtet dessen fällt mir ganz spontan keine BV ein, die derart eilbedürftig sein könnte! Aber wenn der AG ein so dringendes Mitteilungsbedürfnis hat, sollte man ihm zumindest die Gelegenheit geben, sich auch mal kurzfristig mitteilen zu dürfen!
Erstellt am 23.12.2015 um 08:28 Uhr von ickederdicke
Die Grundschulungen schon gebucht ?
Erleichtert das BR leben ungemein
Erstellt am 23.12.2015 um 08:36 Uhr von stehipp
Moin, Moin,
bin bei Hoppel. scheinbar ist es dem AG sehr wichtig. Also würde ich versuchen, seinen zeitlichen Wunsch zu erfüllen. Kann ja nicht schaden.
Dann kann er Euch ja die BV vorstellen und dann wieder gehen. Wie lange ihr dann für die Beratung braucht liegt bei Euch.
Hektik ist dabei selten ein guter Berater. Falls er es noch vor Jahresabschluss braucht, ist er selber schuld, wenn er sich erst jetzt meldet.
Das das Jahr dieses Jahr am 31.12. vorbei ist, sollte auch ihm schon länger bekannt sein.
Erstellt am 23.12.2015 um 10:14 Uhr von gironimo
>weil er mit uns eine BV machen möchte<
Wenn er eine rasche Sitzung will - bitte - warum nicht. Aber eine BV wird er an diesem Tag kaum hinbekommen. Schließlich muss ja der BR erst einmal (ohne GF) beraten und beschließen. Und dann müssen die eigenen Positionen festgelegt und mit dem AG verhandelt werden. Das kann dauern.....
Last Euch nicht unter Zeitdruck setzen. Ein alter Trick bei Verhandlungen.