W.A.F. LogoSeminare

Einstellung Wohnbereichsleitung

T
tintorot
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, meine Frage ist folgende: Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung einer Wohnbereichsleitung?

Vielen Dank für die Antworten.

1.76507

Community-Antworten (7)

K
Kölner

22.12.2015 um 19:47 Uhr

Ein Anhörungsrecht nach § 99 BetrVG

M
Moreno

22.12.2015 um 23:40 Uhr

Wäre es denn ein leitender Angestellter? Dann nicht.

K
Kölner

23.12.2015 um 00:13 Uhr

WBL sind noch nicht einmal annähernd leitende. Das sind noch nicht mal Halbleiter.

M
Moreno

23.12.2015 um 00:50 Uhr

Hallo das liegt ja wohl auch an der Größe und des Aufgabenbereiches bei uns Wohnbereichsleitung Personalverantwortung für ca. 150 Mitarbeiter kann selber einstellen und entlassen eigenes Budget und ein verdammt hohes Gehalt ;-) wie kannst Du da sagen ein WBL ist kein leitender Angestellter ohne die Umstände zu kennen?

K
Kölner

23.12.2015 um 08:41 Uhr

Sage ich so. Ja Wenn das bei Dir anders ist, dann ist das so und ich liege falsch!

G
gironimo

23.12.2015 um 11:21 Uhr

Ausnahmen bestätigen die Regel. Der Trend dürfte sein: Selbst wenn man leitet, ist man noch lange kein Leitender nach § 5 BetrVG. Und dann zieht § 99 BetrVG.

Davon würde ich erst einmal ausgehen und als BR die Beteiligung einfordern. Ggf. müsste der AG dann darlegen, dass hier der § 5 BetrVG gilt.

M
Moreno

23.12.2015 um 12:51 Uhr

@tintorot war denn der letzte Wohnbereichsleiter leitender Angestellter?

Ihre Antwort