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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Für alle Fälle

O
opticSix
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Mitstreiter,

einer Kollegin wurde mitgeteilt (2011)das sie ab sofort keine Wohnbereichsleitung (WBL) und Vertretung der Pflegedienstleitung ist. Sie wand sich an den BR und erhielt Unterstützung. Das ganz war sowieso zum Scheitern verurteilt, da der AG den BR nicht rechtzeitig über die Maßnahme informierte. Die Stelle "Wohnbereichsleitung" wurde abgeschafft, so dass der Kollegin die Möglichkeit genommen wurde auf diesen Posten zurückzukehren. Diesie Kollegin ist zum Anwalt. Den Prozess hat sie gewonnen, sprich der AG muss sie als WBL wieder einstellen. Jetzt das eigentliche Problem. Es gibt noch eine Stelle als WBL, diese Kollegin wird jetzt mit aller Wahrscheinlichkeit ihren Posten abgeben müssen, damit o. g. Kollegin wieder als WBL eingesetzt werden kann. Noch hat sich keiner der Kollegen an den BR gewandt.
Wir als BR wollen gewappnet sein für den Fall aller Fälle, weiss jemant Rat?

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Community-Antworten (2)

B
BRMetall

19.07.2012 um 19:32 Uhr

Das ist nun das Problem des AG nicht des BR. Er muss ggf die jetzige Inhaberin der Stelle versetzen oder gar Änderungskündigen.

Wenn der AG schlau war, was aber nicht immer so ist, hat er die jetzige Besetzung wegen des lfd. Verfahrens unter Vorbehalt getan.

G
gironimo

19.07.2012 um 21:13 Uhr

Ich gehe davon aus, dass der AG versuchen wird, das Problem mit Geld zu klären und damit die Mitarbeiterzahl der Stellenzahl angepasst wird (Aufhebungsvertrag). Und dann kann man demjenigen, der ein Angebot erhält nur raten, sich juristisch beraten zu lassen.

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