Pakrplatzsituation - Wie gehe ich als BRV am besten vor?
Ich habe mal eine kleine Frage. Bin erst seit heute im BR. Nun kommt schon das erste Problem. Parkplatzsituation: Unsere Heimleitung hat beschlossen, dass auf dem Betriebshof keine Mitarbeiter parken dürfen. Nun gibt es doch eine Person, die da immer parkt. Sie ist Wohnbereichsleitung bei uns im Altenheim und meint, dass sie das darf. Aber laut Heimleitung darf da niemand parken, also auch keine Wohnbereichsleitung. Nur leider traut sich keiner was zu sagen. Wie gehe ich als BRV am besten vor? Das ist ganz klar ungerecht. Ich habe noch keine Ahnung über Vorgehensweisen.
Danke
Community-Antworten (7)
22.04.2010 um 21:50 Uhr
Lass dich nicht zum Handlanger deines Arbeitgebers machen!
22.04.2010 um 22:02 Uhr
Warum Handlanger. Mein Arbeitgeber toleriert das ganze ja und die Arbeitnehmer finden es ungerecht. Das kann man so nicht einfach hinnehmen.
22.04.2010 um 22:30 Uhr
Wenn dort die ganze Zeit das Parken erlaubt war und der AG dieses nun verbieten will ist es eine Sache der MB gem. § 87 Abs.1, "ordnung im Betrieb" also notfalls bis zur Einigungsstelle.
Den AG auffordern die MB zu beachten, an sonsten Beschluss zur Einberufung einer Einigungsstelle. Schon einmal bei der Gewerkschaft nach einem guten Einigungsstellenvorsitzenden erkundigen.
Den AG auf das Thema "Einigungsstelle" hinweisen, dürfte bei Ihm auch wegen der da entstehenden Kosten zum Nachdenlen beitragen.
22.04.2010 um 23:15 Uhr
zitat :"Wenn dort die ganze Zeit das Parken erlaubt war und der AG dieses nun verbieten will ist es eine Sache der MB gem. § 87 Abs.1, "ordnung im Betrieb" also notfalls bis zur Einigungsstelle."
Hannelore, bitte eine Quelle, die deine Ansicht bestätigt
die ist nämlich falsch................
23.04.2010 um 00:30 Uhr
erwischt, wo ist denn Deine Quelle, dass die Aussage von Hannelore, falsch ist??
Die Verwaltung und Belegung von Betriebsparkplätzen ist mitbestimmungspflichtig. (BAG 16. 3. 66, DB 66)
Einzig und allein die Einrichtung von Firmenparkplätzen ist mitbestimmungsfrei. (LAG BaWü 4. 11. 86, NZA 87)
23.04.2010 um 00:34 Uhr
@ ridgeback
Danke!
@erwischt ich würde sagen, nicht nur "erwischt" sondern reigefallen
Ob ein AG Parkplätze einrichtet dass ist seine Sache, also auch keine MB. Aber das Thema wer nutzt sie wann und wie, dass ist Ornung im Betrieb und damit § 87.
In Summe: erwischt bemüht sich um ein Seminar "BetrVG" ;-)))
23.04.2010 um 02:08 Uhr
Statt Euch hier irgendwie gegenseitig eins auswischen zu wollen solltet Ihr lieber fachlich korrekt diskutieren.
Insgesamt liegen Eure Beiträge auf die Frage bezogen leider allesamt daneben.
Mit "Ordnung im Betrieb" hat das relativ wenig zu tun, es sei denn der Betrieb befindet sich auf dem Parkplatz.
Die Zuweisung von Parkplätzen ist in der Tat mitbestimmungspflichtig, aber nicht die Abschaffung von Parkplätzen.
Einigungsstelle ist hier nur lachhaft. Was soll die denn einigen?
Was bleibt also? Der Arbeitgeber stellt keine Parkplätze zur Verfügung, die Benutzung des vorhandene Parkplatzes ist verboten.
Ein einzelner Arbeitnehmer ignoriert dieses Verbot. Der Arbeitgeber unternimmt nichts dagegegen.
Der BR (oder besser die einzelnen BRM) kann sich darüber ärger, eine Handlungsmöglichkeit des BR ist hier wohl kaum gegeben.
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