Hallo,

ich habe mal eine Frage zu Teilzeitarbeit und Betriebsratstätigkeit. Wenn ein Teilzeitler nun am Tag mal länger bleiben muss in der Firma als er eigentlich im Arbeitsvertrag zu stehen hat, sind das dann normale Überstunden oder MUSS sich das Teilzeit BRM spätestens z.B. nach 4 Stunden BR Arbeit ausstempeln, egal was gerade anfällt? Also wenn ein Teilzeitler nun statt 120 Stunden, wie im Arbeitsvertrag geregelt, 150 Stunden für die BR Arbeit aufwendet, darf er das so einfach oder bedarf es da dringende Gründe für so etwas? Und falls das so gemacht werden darf, wie steht es mit der Vergütung aus? Gibt es dafür Regeln, also Freizeit oder Geld?