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Versetzung auf Zeit

S
Sterni
Nov 2016 bearbeitet

Darf der Arbeitgeber einen Mitarbeiter für 4 Wochen versetzen ohne den Betriebsrat darüber zu informieren? Oder muss der BR bereits im Vorfeld / Zeitgleich darüber in Kenntnis gesetzt werden?

Kann der BR bei Nichtgefallen dies auch verhindern trotz dieser 4 Wochen Regelung??

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Community-Antworten (2)

R
rtjum

22.12.2015 um 10:08 Uhr

unter 4 Wochen ist es wohl eher Direktionsrecht des AG, aber wenn z.B. Fahrtkosten anfallen, sehr lange Anfahrten zur Arbeit sind, Kinderbetreuung nicht so kurzfristig möglich ist dann gibt es immer Handlungsmöglichkeiten für den BR.

G
gironimo

22.12.2015 um 10:49 Uhr

Wenn sich bei der Versetzung "die Umstände erheblich ändern, unter der die Arbeit zu leisten ist" (§ 95 Abs. 3 BetrVG) muss der BR auch bei weniger als 4 Wochen zuvor gehört werden. Immerhin steht im 95er das Wort ODER.

Dann kann der BR seine Zustimmung innerhalb der Wochenfrist verweigern, weil der AN z.B. Nachteile erleidet (§ 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG).

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