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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anrechenbare Zeit bei Eingruppeirung

L
Lowrider
Nov 2016 bearbeitet

Hallo und eine Frage zur Eingruppierung.

Ein MA ist ab dem 1. Januar 2016 in eine bestimmte LG eingruppiert worden und hat einen neuen Arbeitsvertrag bekommen. Er führt diese Tätigkeit aber schon seit einigen Monaten aus. Bei seiner Lohngruppe wird nach 2 Jahren die nächste Entgeltstufe gezahlt. Allerdings ist im neuen Arbeitsvertrag nirgends ersichtlich, dass die vergangenen Monate als anrechenbare Zeit bezüglich den Entgeltstufen gewertet werden.

Was kann man tun?

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

21.12.2015 um 19:53 Uhr

Ich nehme an, Du beziehst Dich auf einen Tarifvertrag, der im Geltungsbereich Vorrang hätte und daher nicht noch einmal im Detail im Arbeitsvertrag beschrieben sein muss.

Die da nieder geschriebenen Entgeltbestimmungen sind anzuwenden. Ggf. solltest Du bei der Gewerkschaft nachfragen, wenn es Auslegungsprobleme gibt.

C
celestro

26.12.2015 um 23:06 Uhr

Was man tun kann ? Dem Arbeitnehmer deutlich machen, daß er nicht einfach mal eben so irgendwelche Verträge unterzeichnen soll. Er hat einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben und damit ist die Sache gegessen. Nach 2 Jahren erhält er die entsprechende Erhöhung. Da nichts anderes vereinbart zu sein scheint, werden die Monate halt nicht angerechnet.

Pech gehabt würde ich sagen. Oder Glück gehabt, das der AG die neue LG selbst angegangen ist. Sollte man nämlich auch mal überlegen, daß sowas nicht unbedingt selbstverständlich ist und der AN froh sein kann, daß der BR da nicht tätig werden muß.

P
Pjöööng

27.12.2015 um 14:15 Uhr

Vermutlich beruht diese Eingruppierung doch auf einem Tarifvertrag?

Ist dieser Mitarbeiter den Gewerkschaftsmitglied? Falls "Ja" ist celestros Beitrag völliger Bullshit, falls "Nein" ist er nur falsch!

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