Erstellt am 21.12.2015 um 18:53 Uhr von gironimo
Ich nehme an, Du beziehst Dich auf einen Tarifvertrag, der im Geltungsbereich Vorrang hätte und daher nicht noch einmal im Detail im Arbeitsvertrag beschrieben sein muss.
Die da nieder geschriebenen Entgeltbestimmungen sind anzuwenden. Ggf. solltest Du bei der Gewerkschaft nachfragen, wenn es Auslegungsprobleme gibt.
Erstellt am 26.12.2015 um 22:06 Uhr von celestro
Was man tun kann ? Dem Arbeitnehmer deutlich machen, daß er nicht einfach mal eben so irgendwelche Verträge unterzeichnen soll. Er hat einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben und damit ist die Sache gegessen. Nach 2 Jahren erhält er die entsprechende Erhöhung. Da nichts anderes vereinbart zu sein scheint, werden die Monate halt nicht angerechnet.
Pech gehabt würde ich sagen. Oder Glück gehabt, das der AG die neue LG selbst angegangen ist. Sollte man nämlich auch mal überlegen, daß sowas nicht unbedingt selbstverständlich ist und der AN froh sein kann, daß der BR da nicht tätig werden muß.
Erstellt am 27.12.2015 um 13:15 Uhr von Pjöööng
Vermutlich beruht diese Eingruppierung doch auf einem Tarifvertrag?
Ist dieser Mitarbeiter den Gewerkschaftsmitglied? Falls "Ja" ist celestros Beitrag völliger Bullshit, falls "Nein" ist er nur falsch!