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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Weihnachtsfeieranrechnung

U
Ungläubiger
Jan 2018 bearbeitet

Wir hatten eine Weihnachtsfeier am vergangenen Freitag ab 17 Uhr. Es gab Ansprachen zu Beginn, die ca. 2 Stunden dauerten. Danach gab es Buffet. Angerechnet wurden 3 Stunden als Arbeitszeit und wer länger blieb, konnte gerne bleiben, das war dann aber keine Arbeitszeit mehr.

Heute kommt ein Kollege, der erst um 18.50 h gekommen ist, zu uns als Betriebsrat und fragt, ob die 3 Stunden Arbeitszeit für ihn nicht auch zählen müssten, obwohl er erst (aus privaten Gründen; Kinderbetreuung war erst zu diesem Zeitpunkt gesichert) um 18.50 h dazugestoßen ist. Er ist bis ca. 23 Uhr geblieben. Der direkte Vorgesetzte meint, dass die 3 Stunden anrechenbare Arbeitszeit sich auf den Beginn, 17 Uhr, beziehen und er sich 'nur' Stunde anrechnen kann. Die Personalabteilung sieht auf Nachfrage auch diese Sache so, wie der Vorgesetzte.

Ehrlich gesagt finde ich es befremdlich, so kleinlich zu sein. Sowohl als Arbeitgeber aber vor allem auch als Arbeitnehmer. Was meint ihr?

Auf der Einladung zur Feier stand übrigens u.a.: "...bei einer Teilnahme an der Weihnachtsfeier werde ich Ihrem Arbeitszeitkonto pauschal 3 Stunden gut schreiben. Bitte tragen Sie sich zu Beginn der Feier in die ausliegenden Listen ein..."

Danke für Kommentare

1.43408

Community-Antworten (8)

D
Dezibel

08.12.2014 um 12:37 Uhr

Bitte tragen Sie sich zu Beginn der Feier in die ausliegenden Listen ein..." Damit ist doch alles gesagt. Da steht nicht davon, "wenn sie dann mal kommen." Mal bösartig, ich mach erst mein Privates, und komme dann, wenn es etwas zu trinken gibt. Das ist dann Arbeitszeit ... ;-))

M
Moreno

08.12.2014 um 13:12 Uhr

Eben es ging ja dem AG darum das die Mitarbeiter die Ansprachen mitgehört haben und nicht damit sie was zu trinken bekommen. Also wie gesagt keine Arbeitszeit nach 20.00 Uhr.

N
Nubbel

08.12.2014 um 13:55 Uhr

cool, da werden kollegen bezahlt damit sie dem chef zuhören, hammer

F
friedelM

08.12.2014 um 14:23 Uhr

seit froh dass überhaupt ein Teil AZ ist. Ich kenne kaum ein Betrieb wo das so ist und der Boss plappert da auch ewig.

B
BloodyBeginner

08.12.2014 um 15:12 Uhr

Also bei uns sind Weihnachtsfeiern immer in der Freizeit und auch -bis auf das vom AG bezahlte Essen- Privatvergnügen. Es geht ja bei solchen Feiern primär um ein Danke für das im Jahr geleistete und mal mit den Kollegen in Ruhe nett zu plauschen. Und das dann als Arbeitszeit zu werten?.....

D
Dezibel

08.12.2014 um 17:43 Uhr

Wenn es der Chef anbietet? Warum nicht! Aber dann auch in den Grenzen, die er aufzeigt.

V
Victorious

08.12.2014 um 23:42 Uhr

Da gibt es schon einmal einen netten Chef und was passiert? Wieder einmal typisch! Warum sollte ich das nicht ausnutzen und daraus einen persönlichen Vorteil ziehen? Schämen würde ich mich, würde ich auch nur daran denken.

N
Nanunana

09.12.2014 um 14:31 Uhr

Hihi, also ich finde das auch echt sehr schön, dass es einen Teil als Arbeitszeit gibt! Schliesse mich grundsätzlich auch der Meinung aller Vorredner an! Er hat gesagt: Am Anfang der Feier in die Listen eintragen. Und: Ich schreibe ihnen Pauschal 3 Stunden gut. Was heißt: Er schließt aus die Feierei die nach diesen drei Stunden stattfindet auch gut zu schreiben. ( So wird er es wohl gemeint haben) Aber mal von der anderen Seite betrachtet, könnte ich aus Spaß mal ein paar Fässchen aufmachengg

  1. Welcher Rahmen gilt als ´Anfang der Feier´?! Mal blöd gefragt, denn er kann auch nicht davon ausgehen, dass alle MA Punkt 17Uhr da sind und je nachdem wieviele er beschäftigt, können diese das auch nicht innerhalb von 5 Min. erledigt habenzwinker Also müsste er ( wenn man die Nadel im Heuhaufen suchen wollen würde) er einen Karenzraum einrichten in der die MA dann anwesend zu sein haben. ( Wie gesagt ist nur mal rumgesponnen, ist ja manchmal auch die Aufgabe von uns Betriebsräten)

Und da kommen wir zu 2.:

Ja, ich sehe es auch so, ich kann nicht erwarten, dass mir mein Arbeitgeber Zeit gutschreibt, in der ich erstmal etwas Privates erledige. Das wäre auch wirklich unfair und beim nächsten Mal wären auch weniger Menschen um 17Uhr da.... Aber da machen wir ein anderes Fäßchen auf: Was ist mit der ´Diskriminierung´von Familien. Nicht jeder hat das Glück seine Kinderbetreuung reibungslos einrichten zu können. ( Ja, auch die Pflege von nahen Angehörigen sollte dazu zählen) Sollte ein MA deshalb verwährt bekommen diese Stunden, bzw. 2 von 3 Stunden gutgeschrieben zu bekommen, obwohl er ja vielleicht gerne kommen wollte und es einfach nur aus diesen zwingenden Gründen nicht konnte?!

Gute Frage, oder?!

Und ja, ich weiß, was jetzt alles kommt:

Ich würde nämlich dann die Frage stellen: Wer soll das kontrollieren? Ob es die familiären Gründe waren oder halt etwas anderes...

Wie man sieht, das ist wirklich Auslegungssache und da kommen wir zur Aufgabe des BR´s, abzuwägen und evtl. mit solchen Gedankengängen den Versuch einmal zu starten es durch zu bekommen, jedoch damit zu rechnen, dass es nicht funktionieren wird.

Das nur meine ´anderen´Gedanken dazu lächel

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