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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Seminar - Anrechenbare Arbeitszeit?

D
dixiekater
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

wir haben pro Tag unterschiedliche Arbeitszeiten. Ein BR-Mitglied mit an diesem Tag 8,5 Stunden Arbeitszeit ging auf ein BR-Seminar, das insgesamt 10 Stunden dauerte.

Welcher Zeitausgleich steht dem BR-Mitglied zu, 10 Stunden oder nur die 8,5 Stunden, die alle anderen Kollegen an diesem Tag arbeiteten?

Ist das Richterrecht?

Grüße dixiekater

4.52203

Community-Antworten (3)

F
Frosch

02.07.2007 um 14:24 Uhr

8,5h stehen ihm zu, wenn du bei einem Lehrgang über 4 Tage bist und im Hotel übernachtest werden dir auch nicht 4 x 24h gutgeschrieben obwohl ja Gerichte durchaus die an ein Seminar anschließenden Gespräche und Disskusionen unter Betriebsräten als wichtig erachten.

W
willi

02.07.2007 um 14:35 Uhr

hallo,

bei uns läuft das anders: hier bekommen die KollegenInnen die Zeit zwischen den 8,5 Std. und den (maximal) 10 Stunden als Mehrarbeitstsunden angerechnet.

Gruß

D
Dummi

02.07.2007 um 15:24 Uhr

@dixiekater Fitting 22 Aufl §37 Rn 192 Kein Ausgleichsanspruch besteht wenn die Schulung während seiner regulären Arbeitszeit stattfindet,aber länger dauert als die reguläre Arbeitszeit.

@Willi Genießen und schweigen

Grüsse

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