BR-Seminar - Anrechenbare Arbeitszeit?
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
wir haben pro Tag unterschiedliche Arbeitszeiten. Ein BR-Mitglied mit an diesem Tag 8,5 Stunden Arbeitszeit ging auf ein BR-Seminar, das insgesamt 10 Stunden dauerte.
Welcher Zeitausgleich steht dem BR-Mitglied zu, 10 Stunden oder nur die 8,5 Stunden, die alle anderen Kollegen an diesem Tag arbeiteten?
Ist das Richterrecht?
Grüße dixiekater
Community-Antworten (3)
02.07.2007 um 14:24 Uhr
8,5h stehen ihm zu, wenn du bei einem Lehrgang über 4 Tage bist und im Hotel übernachtest werden dir auch nicht 4 x 24h gutgeschrieben obwohl ja Gerichte durchaus die an ein Seminar anschließenden Gespräche und Disskusionen unter Betriebsräten als wichtig erachten.
02.07.2007 um 14:35 Uhr
hallo,
bei uns läuft das anders: hier bekommen die KollegenInnen die Zeit zwischen den 8,5 Std. und den (maximal) 10 Stunden als Mehrarbeitstsunden angerechnet.
Gruß
02.07.2007 um 15:24 Uhr
@dixiekater Fitting 22 Aufl §37 Rn 192 Kein Ausgleichsanspruch besteht wenn die Schulung während seiner regulären Arbeitszeit stattfindet,aber länger dauert als die reguläre Arbeitszeit.
@Willi Genießen und schweigen
Grüsse
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