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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Widerspruch AG gegen Fortbildungen

S
SaRei
Nov 2016 bearbeitet

Hallo. Ich hätte eine Frage bezüglich des Anspruchs auf Fortbildungen des BR. Wir sind ein gemeinnütziger Verein und haben uns für Fortbildungen 2016 angemeldet. Nun sagt unser Arbeitgeber, dass wir die Fobis auf mehrere Jahre verteilen sollen, um den Verein finanziell weniger zu belasten. Welche Angriffspunkte hat hier der AG und oder der BR.

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Community-Antworten (7)

B
Belveda

21.12.2015 um 15:09 Uhr

Hallo SaRei,

kuckst du hier: https:www.waf-seminar.de/ihr-recht-auf-fortbildung

"... Die Begrenzung der Anzahl an Seminaren pro Betriebsrat pro Jahr ist daher unzulässig. Der Betriebsrat benötigt vor allem im Zuge der zunehmenden Komplexität der Arbeitswelt einen stets aktuellen und hohen Informationsstand (BAG, 11.7.1972, AP Nr. 1 1972). Auch gibt es keine Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer eines Gremiums an einer Schulung. Die in den Seminaren vermittelten Kenntnisse können nicht durch "stille Post" weitergegeben, sondern müssen qualifiziert erworben werden. Auf ein Selbststudium der Materie braucht sich der Betriebsrat nicht verweisen lassen (BAG, 15.05.1986, DB, 2496)."

P
Pickel

21.12.2015 um 16:15 Uhr

Der größte Angriffspunkt des AG: ihr habt überhaupt kein Recht, euch selber zu den Fortbildungen anzumelden. Wenn er erfolgreich widerspricht könnt ihr nur hoffen, dass der Anbieter selber aus Kulanz euch nicht persönlich zur Kasse bittet.

G
Globus

21.12.2015 um 16:24 Uhr

Pickel, ich bekomme gerade richtig viel Angst...

S
SaRei

21.12.2015 um 18:06 Uhr

Ich muss dazu sagen, dass es Anfang des Jahres mit dem AG besprochen wurde plus Zusage seinerseits und es gab eine ordentliche Beschlussfassung vorher, der auch dem AG zugestellt wurde....

G
gironimo

21.12.2015 um 18:11 Uhr

Das was Belveda zitiert, geht schon aus dem § 37 Abs. 6 BetrVG hervor. Der BR hat Anspruch auf die "erforderlichen" Seminare. Und die Grundlagenseminare BR 1-3 und andere sind laut BAG nun einmal für alle BR-Mitglieder erforderlich.

Es macht auch wenig Sinn, diese Seminare über die ganze Amtszeit zu verteilen. Das Wissen wird zügig benötigt.

Wenn der AG nicht die Kosten tragen will, solltet Ihr Euch einen Rechtsbeistand nehmen, der Eure Interessen durchsetzt. Dann wird es aber für den Verein noch teurer.

Vielleicht könnt Ihr als Kompromiss das ganze ein wenig strecken. Ihr müsst ja nicht alle gleichzeitig fahren.

M
Moreno

21.12.2015 um 18:47 Uhr

Und so warte warte der kleine Pickel, dass sein Arbeitgeber ihn auf ein Seminar anmeldet. Und wenn er nicht gestorben ist dann wartet er auch noch bis zur Rente die er aber natürlich nur bekommt wenn der Arbeitgeber dies auch erlaubt ;-)

G
Globus

21.12.2015 um 18:56 Uhr

Also grundsätzlich sind auch die Arbeitsrecht und die Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes solche Grundlagenseminare...

Aber in der Tat kann der AG eventuell die Notwendigkeit von Spezialseminaren gerichtlich überprüfen lassen... Wegen der zeitlichen Lag der Seminare müßte er die Einigungsstelle anrufen.

Weiterhin könnte der AG (um Kosten zu sparen) sogenannte Inhouse Seminare verlangen (sollte das Sinn ergeben) - aber auch das nur per Beschlussverfahren - mitunter gewinnt er ein solches - ob das wirtschaflich Sinn macht, kann ich von hier aus nicht beurteilen - politisch vielleicht ;-)

"Wenn der AG nicht die Kosten tragen will, solltet Ihr Euch einen Rechtsbeistand nehmen, der Eure Interessen durchsetzt."

Das sollte man mit dem Seminaranbieter besprechen - in der Regel bekommt der sein Geld...

Fraglich ist nur, ob der AG die Lohnfortzahlung gewährt... das könnte wieder ein Konfliktfeld sein... ggf...

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