W.A.F. LogoSeminare

BR-Fortbildungen - darf der AG einen finaziellen Rahmen setzen bzgl- Fortbildungen für BRM?

L
lolus
Nov 2016 bearbeitet

Darf der AG einen finaziellen Rahmen setzen bzgl- Fortbildungen für BRM? Unser Fall 5000€ für 9er Gremium.

8.937024

Community-Antworten (24)

A
Ajos

18.01.2007 um 11:57 Uhr

Darf er nicht ! (§ 40 BetrVG).

Gruß

Ajos

K
Kölner

18.01.2007 um 12:38 Uhr

@Ajos Er darf schon.

@lolus Aber der BR darf sich ruhig nicht daran halten, da er sich u.U. sonst einem § 23-BetrVG-Verfahren entgegen sehen könnte.

R
Rosenheimer

18.01.2007 um 13:03 Uhr

§40 BetrVG sieht hier keinen Rahmen vor !

Dort steht eindeutig, daß der Arbeitgeber die entstehenden Kosten trägt. Punkt. Dort wurden keine Ausnahmen festgelegt und sind demnach nicht zulässig.

Zudem definiert § 119 Abs. 1 Nr. 2 die Behinderung oder Störung der Tätigkeit des Betriebsrats als Straftat.

Daher begeht ein Arbeitgeber einen Gesetzesbruch, wenn er durch einen finanziellen Rahmen den Betriebsrat in desen Arbeit behindern will.

Um ihn also davor zu bewahren, eine Straftat zu begehen, sollte der BR ihn darauf hinweisen.

D
DocPille

18.01.2007 um 13:18 Uhr

@Rosenheimer

hallo,dein Nick hat nicht zufällig was mit dem Ort zu tun wo du herkommst oder???

R
Rosenheimer

18.01.2007 um 13:43 Uhr

@DocPille

Wie kommst Du denn darauf ..... und ist doch schön da, oder !

D
DocPille

18.01.2007 um 14:04 Uhr

wenn man gleich da um die ecke wohnt so wie ich,stellt sich schon die frage!

R
Rosenheimer

18.01.2007 um 15:35 Uhr

Ich wohne leider nicht mehr in der nördlichsten Stadt der Toskana, aber bin regelmässig zuhause und auch im Herzen immer noch Rosenheimer.

D
DocPille

18.01.2007 um 16:03 Uhr

Schade,dachte hätte einen gleichgesinnten aus dieser Ecke.

A
Ajos

19.01.2007 um 14:16 Uhr

Tja, ich wiederhole mich nur ungern,

aber der Arbeitgeber darf definitiv nicht budgetieren !

Gruß Ajos

R
Rosenheimer

19.01.2007 um 16:51 Uhr

@Ajos

der Versuch ist nicht strafbar und wo kein Kläger, da kein Richter. Wer weiß, in wie vielen Betrieben solche Regelungen bereits existieren.

Und man sollte eine Aussage auch belegen können, ansonsten sind es lediglich Mutmassungen.

F
Fayence

19.01.2007 um 21:16 Uhr

Ajos,

das ist doch Quatsch, was Du da behauptest! Jedem AG steht es völlig frei, seine erwarteten Einnahmen und Ausgaben für ein Geschäftsjahr vorausschauend zu planen (= zu budgetieren).

Es wird doch erst dann ein Schuh draus, wenn sich ein BR darauf einlässt und auf über ein Budget hinausgehende ERFORDERLICHE Ausgaben verzichtet oder der AG bei Überschreitung den Geldhahn für erforderliche BR-Ausgaben zudreht!

P.S. Rosenheimer, eine solche Regelung gibt es z.B. in unserem Betrieb und ein Problem hatten wir mit "unserem" Budget noch nie.

A
Ajos

25.01.2007 um 11:10 Uhr

Hallo Fayenze,

Quatsch ist das also hmm ? Last euch weiter gängeln und für dumm verkaufen.

U
Uschi

25.01.2007 um 11:18 Uhr

Ajos,

was hat das denn mit "für dumm verkaufen" zu tun? Ich selber habe mit Budgets zu tun und ein guter Geschäftsmann sollte sein Budget planen. Aber ob es eingehalten wird oder die Grenzen faslch gesetzt werden, ist ein anderes Problem.
Also AG darf natürlich Budget festlegen, aber der BR muss sich nicht daran halten. Was ist, wenn Budgetgrenze erreicht ist und ein neues BRM muss zu einem erforderlichen Einführungsseminar? Kann also nicht das Problem des BR sein.

P
packer

25.01.2007 um 11:36 Uhr

@ fay

ist vollkommen richtig deine aussage und jeder der eine budgettierung ablehnt, versteht nicht wie so etwas funktioniert. ausserdem hat der br auch eine betriebswirtschaftliche verantwortung was grade in kleineren betrieben durchaus von wichtigem belang sein kann!

A
Ajos

25.01.2007 um 11:37 Uhr

Ist es denn so schwer ?

Ich verstehe die Eingangsfrage so, das der Arbeitgeber zwingend eine Obergrenze einführen will (5000€).

§ 119 Abs. 1 Nr. 2 definiert die Behinderung oder Störung der Tätigkeit des Betriebsrats als Straftat.Wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat zwingt, ein Budget einzuhalten, ist der Tatbestand der Behinderung der Betriebsratstätigkeit erfüllt. Also handelt ein Arbeitgeber, der ein Budget für die Betriebsratstätigkeit durchsetzt, strafbar.

Der Betriebsrat braucht nicht nur einer Budgetierung der durch ihn verursachten Kosten nicht zuzustimmen - er macht sich sogar einer Pflichtverletzung schuldig, wenn er, um ein ggf. vom Arbeitgeber festgelegtes Budget nicht zu überschreiten, Maßnahmen nicht ergreift, die er eigentlich, um seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, ergreifen müsste.

Mir geht nur die Überheblichkeit gewisser Leute auf die Nerven, für die alles Quatsch ist.

F
Fayence

25.01.2007 um 11:54 Uhr

"Der Betriebsrat braucht nicht nur einer Budgetierung der durch ihn verursachten Kosten nicht zuzustimmen - er macht sich sogar einer Pflichtverletzung schuldig, wenn er, um ein ggf. vom Arbeitgeber festgelegtes Budget nicht zu überschreiten, Maßnahmen nicht ergreift, die er eigentlich, um seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, ergreifen müsste."

Ajos,

sind Dir die eigenen Worte ausgegangen oder warum enthältst Du dem geneigten Leser diese Seite vor? >> http://www.j es-beratung.de/budgetierung.html

"Tja, ich wiederhole mich nur ungern, aber der Arbeitgeber darf definitiv nicht budgetieren !" >> Auch ich wiederhole mich nur ungern, aber diese Aussage ist in ihrer Ausschließlichkeit Quatsch!

P.S. Was mir übrigens auf den Keks geht, ist mangelnder/s Differenzierungswillen, -vermögen gewisser Leute!

A
Ajos

25.01.2007 um 12:03 Uhr

@Fayence

Nur weil Du Deine Ansichten ständig wiederholst, werden sie nicht richtiger. Ein Budget das keiner einhalten muss, ist kein Budget. Macht ihr sowas in Deiner Firma ? Finde ich lustig.

Freundlich gegrüßt

Ajos

F
Fayence

25.01.2007 um 12:09 Uhr

Ajos,

was ist der Unterschied zwischen einem Budget und einem Etat? > http://de.wikipedia.org/wiki/Budget

Freundliche Grüße zurück. Fayence

A
Ajos

25.01.2007 um 12:21 Uhr

Tja,

da steht, ich zitiere :"Ein Budget (ein festes Budget wird auch Etat genannt) ..."

Hmmm ? Was kann ich daraus lernen ?

Was möchtest Du mir sagen ?

Gruß Ajos

F
Fayence

25.01.2007 um 12:27 Uhr

Ajos,

dass ein Budget lediglich den Kriterien einer vorausschauenden Ausgaben- und EinnahmenPLANUNG entspricht. Und darin sehe ich schlicht weg und einfach nichts verwerfliches.

Sollten sich unsere Meinungen hier annähern können? :-)

Gruß Fayence

A
Ajos

25.01.2007 um 12:37 Uhr

Ach Fayence :-)

Ich verstehe schon diese Art der Differenzierung.

Ich habe hier nur versucht einem Kollegen (dem Verursacher dieser Debatte) zu helfen. Seine Ausführungen klangen so als wolle sein Chef ein festes Budget (Etat^^) einführen und das zwingend und einseitig ("finanziellen Rahmen setzen").

Wenn der Verursacher dieser netten kleinen Plauderrunde kein Problem damit hätte, hätte er hier nicht um Hilfe gebeten.

Gruß Ajos

F
Fayence

25.01.2007 um 12:43 Uhr

Ajos,

dann können wir diesen wirklich netten kleinen Schlagabtausch ja zu einem rühmlichen Ende führen! :-))

Gruß Fayence

A
Ajos

25.01.2007 um 12:47 Uhr

Liebe/r ? Fayence !

Es war mir ein Vergnügen mit Dir zu fachsimpeln.

Danke und Gruß

Ajos

S
schwester.s

01.02.2007 um 05:08 Uhr

schleimm und der Br geht ohne richtige beratung Heim ... Geil Überlegt mal ob ihr euch einen Rahmen für euere Plauderrunden und Selbstdarstellungs Arien zu legt

Ihre Antwort