Im neuen Jahr sollen die Betriebsratssitzungen nicht mehr vormittags, sondern nachmittags stattfinden, um den "Reisenden" entgegen zu kommen. Die Sitzungen finden im wöchentlichen Wechsel an zwei verschiedenen Standorten statt. Ein (langjähriges) BR Mitglied arbeitet Teilzeit, und hat ein kleines Kind. Sie kann nur an den Sitzungen an ihrem Standort teilnehmen. Werden die Sitzungen auf den Nachmittag gelegt, kann sie gar nicht mehr teilnehmen, oder nur noch mit organisatorischem Aufwand, verbunden mit zusätzlichen Betreuungskosten. Der Vorsitzende hat ihr emfohlen, ansonsten ihr Mandat nieder zu legen, was sie aber nicht möchte.
Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage in diesem Fall?