Erstellt am 21.12.2015 um 10:44 Uhr von Pappnase
"...ihr Mandat niederzulegen" weil sie auf Grund von Kindererziehung (außerhalb der AZ?) nicht an den Betriebsratssitzungen teil nehmen kann???
Betriebsratsarbeit geht vor vertraglicher Arbeit, Betriebsratsarbeit geht nicht vor Freizeit!
Wenn ein BRM an der Sitzung aus betrieblichen Gründen nicht teilnehmen kann, darf kein Ersatzmitglied geladen werden. Wenn ein BRM keine Arbeitsverpflichtung hat, muss ein Ersatzmitglied in die Sizuing geladen werden. Es ist immer sinnvoll, Ersatzmitgliedern die Teilnahme an den BR Sitzungen zu ermöglichen!
Erstellt am 21.12.2015 um 14:04 Uhr von gironimo
Da könnten Kinderbetreuungskosten auf den AG zukommen. Das solltest Du mal Hinterfragen und mit dem BRV und AG diskutieren (auch Gewerkschaft hinzuziehen)
Erstellt am 22.12.2015 um 09:05 Uhr von rtjum
was ein BR-Fürst...
Betreuungskosten schon mal ansprechen, dem Fürsten die lange NAse zeigen, auf keinen Fall zurücktreten.
Erstellt am 22.12.2015 um 11:11 Uhr von Hoppel
"Ein alleinerziehendes Betriebsratsmitglied kann vom Arbeitgeber gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG in angemessener Höhe die Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die erforderliche Fremdbetreuung seines minderjährigen Kindes während einer mehrtägigen auswärtigen Betriebsratstätigkeit entstehen."
BAG, Beschluss vom 23. 6. 2010 – 7 ABR 103/08 > http://lexetius.com/2010,3442
@ Honeybunny
O.g. Entscheidung lesen (insb. [18] d) ), ausdrucken und BRV/AG vor die Nase halten.
Und was den BRV betrifft, sollte der mal seine betriebsverfassungsrechtliche Gesinnung auf den Prüfstand stellen!