Wenn ein Arbeitgeber beim Betriebsrat eine Versetzung eines Mitarbeiter einreicht. Darf der Betriebsrst mit dem Mitarbeiter im Vorfeld darüber sprechen,um auch ggf die Meinung vor der Entscheidung des Mitarbeiters zu haben?
Erstellt am 20.12.2015 um 10:11 Uhr von gironimo Natürlich. Der BR ist doch kein Geheimrat. Er soll die Interessen der Mitarbeiter vertreten und kann dies nur, wenn er die Meinungen kennt.