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Leiharbeiter Dauerhafte Beschäftigung

Y
Yesilyazi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Der Betriebsrat kann ja seine Zustimmung für Dauerhaft eigesetzte Leiharbeiter seine Zustimmung verweigern. Aber da haben wir jetzt einen Konflikt mit der Geschäftsführung. Wie lange ist genau Dauerhaft?

1.41903

Community-Antworten (3)

G
gironimo

17.12.2015 um 15:14 Uhr

Diese Frage wird das Arbeitsgericht klären müssen. Ihr habt ja vermutlich nach § 99 BetrVG die Zustimmung verweigert. Jetzt muss der AG nicht Euch die Frage klären, sondern er muss die fehlende Zustimmung vom Arbeitsgericht klären lassen.

Und ich fürchte "Dauerhaft" muss unter Betrachtung des Einzelfalls genauer unter die Lupe genommen werden. Euer Widerspruch hat also (betriebs-)politisch eine größere Bedeutung.

C
Challenger

17.12.2015 um 21:17 Uhr

Tach auch, wenn es in der Unterrichtung nach §99 BetrVG heißt,daß der Leiharbeiter zB vom 02.01.2016 bis 31.03.2016 eingestellt werden soll, ist die Sache eindeutig. Es wurde ein konkreter und/oder abschließender Zeitraum festgelegt. Heißt es dagegen lediglich,daß der Leiharbeiter AB dem 02.01.2016, also ohne zeitliche Begrenzung eingestellt wird, greift die Vermutung, daß der Einsatz des Leiharbeiters auf DAUER angelegt ist.

H
Hoppel

17.12.2015 um 23:43 Uhr

... wenn es um den dauerhaften Einsatz von Leih-AN geht, scheint es sehr unterschiedliche Meinungen zu geben ...

http://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/bruessel-bestaetigt-dauerhafte-arbeitnehmerueberlassung-ist-erlaubt/

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