Urlaub , das leidige Thema
Eine grundsätzliche Frage , über die hier immer gestritten wird ? Wieviel Urlaub am Stück steht dem Arbeitnehmer zu ? Und was hat ein Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern für einen Anspruch in den Sommerferien ? Macht es Sinn seinen Urlaubsanspruch einzuklagen ?
Community-Antworten (4)
17.12.2015 um 14:16 Uhr
Schau mal in das BUrlG § 7 Abs.1, und Abs.2. Ich denke da werden Deine Fragen betreffs Länge des Urlaubs und Urlaubsanspruch in den Sommerferien für MA mit schulpflichtigen Kindern beantwortet. Beim Einklagen von Urlaubsanspruch wird es sicher zu Einzelfallentscheidungen kommen.Hier sollte ihr euch vielleicht mal mit einem Arbeitsrechtler kurzschliessen.
17.12.2015 um 14:39 Uhr
Eine weitere wichtige Quelle wäre der Tarifvertrag, der i.d.R. für die AN günstigere Regelungen enthält.
17.12.2015 um 15:19 Uhr
Im BUrlG sind Mindestansprüche festgelegt. Grundsätzlich kann also ein AN auch den gesamten Urlaub zusammenhängend in Anspruch nehmen, wenn es keine dringenden betrieblichen Hinderungsgründe gibt.
Mit den Kindern kann man im Übrigen auch zu anderen Ferienzeiten verreisen. Und einklagen? Ich würde erst einmal den BR in Anspruch nehmen.
17.12.2015 um 15:24 Uhr
Na ich kenne keine Tarifverträge die den Zeitpunkt des Urlaubs festlegen sondern nur zusätzliche Tage beinhalten.
Wenn es bei der Festsetzung des Urlaubs Streitigkeiten zwischen AG und AN gibt ist (sollte) der Betriebsrat der richtige Ansprechpartner. Der ist in der Mitbestimmung nach §87 BetrVG.
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