Betriebliche Altersvorsorge :
Kann man den Arbeitgeber bei einer Neueinstellung dazu verpflichten die Altersvorsorge des neuen Mitarbeiters zu übernehmen ? Oder muss der neue Mitarbeiter die Vorsorgemassnahme des neuen Arbeitgebers annehmen und die alte wenn nötig stilllegen etc ?
Community-Antworten (1)
17.12.2015 um 15:13 Uhr
Für nach 2005 geschlossene Verträge: AN, die über eine Pensionskasse, Direktversicherung oder einen Pensionsfonds betrieblich gespart haben, haben einen Rechtsanspruch auf die Übertragung. Allerdings kann es zu Einbußen kommen, weil die Konditionen nicht automatisch weiter gelten. Schwieriger ist es für AN, die bei Direktzusagen oder Unterstützungskassen eingezahlt haben. In vielen Fällen bleibt dann nichts anderes übrig, als die Pensionsansprüche bis zum Rentenantritt vom alten Arbeitgeber verwalten zu lassen.
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