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Versetzung nach §99 BetrVG

M
Matjesbrötchen
Jan 2018 bearbeitet

Servus Zusammen,

bin gerade beim Thema Versetzung nach §99 BetrVG.

m.E. fällt eine "Beförderung" voll unter obigen Paragraphen, oder gibt es hier Hintertürchen für die GF, die Mbst zu umgehen, die ich gerade nicht blicke?

danke Euch schon mal.

1.28202

Community-Antworten (2)

P
paula

16.12.2015 um 15:57 Uhr

welche Art von Beförderung ist es denn? Beförderung zum Mitarbeit im Weihnachtsfeierfestkomitee? Leitender Angestellter im Sinne des BetrVG? Oder normaler Vorgesetzter?

es kann also ggf. auf den Sachverhalt ankommen...

G
gironimo

16.12.2015 um 16:26 Uhr

Eine Beförderung fällt nur dann unter den § 99 BetrVG, wenn damit eine Versetzung verbunden ist. Und was eine Versetzung ist, steht im § 95 Abs. 3 BetrVG (also prüfen, ob sich die Umstände wesentlich ändern, unter der die Arbeit zu leisten ist)

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