Versetzung nach §99 BetrVG
Servus Zusammen,
bin gerade beim Thema Versetzung nach §99 BetrVG.
m.E. fällt eine "Beförderung" voll unter obigen Paragraphen, oder gibt es hier Hintertürchen für die GF, die Mbst zu umgehen, die ich gerade nicht blicke?
danke Euch schon mal.
Community-Antworten (2)
16.12.2015 um 15:57 Uhr
welche Art von Beförderung ist es denn? Beförderung zum Mitarbeit im Weihnachtsfeierfestkomitee? Leitender Angestellter im Sinne des BetrVG? Oder normaler Vorgesetzter?
es kann also ggf. auf den Sachverhalt ankommen...
16.12.2015 um 16:26 Uhr
Eine Beförderung fällt nur dann unter den § 99 BetrVG, wenn damit eine Versetzung verbunden ist. Und was eine Versetzung ist, steht im § 95 Abs. 3 BetrVG (also prüfen, ob sich die Umstände wesentlich ändern, unter der die Arbeit zu leisten ist)
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