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SBV Anspruch auf ein eigenes Büro

A
Andeindekiel
Jan 2023 bearbeitet

Hallo an euch, ich habe eine Frage. Hat die SBV Anspruch auf ein eigenes Büro? In unserem Unternehmen gibt es rund 70 Menschen mit Behinderung und wir arbeiten im Schichtsystem.

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Community-Antworten (4)

M
Moreno

25.01.2023 um 09:24 Uhr

Wohl eher nicht, könnt Ihr die Räumlichkeiten vom BR nicht mit nutzen?

G
ganther

25.01.2023 um 11:16 Uhr

ein eigenes Büro für die SBV sehe ich auch nicht als erforderlich an. Wichtig ist sicher ein guter Zugang zu Besprechungsräumen

N
netteannette

25.01.2023 um 14:15 Uhr

§179 (9) SGB IX Teil 3 Kapitel in Kapitel 5: "Die Räume und der Geschäftsbedarf, die der Arbeitgeber dem Betriebs-, Personal-, Richter,- Staatsanwalts- oder Präsidialrat für dessen Sitzungen, Sprechstunden und laufende Geschäftsführung zur Verfügung stellt, stehen für die gleichen Zwecke auch der Schwerbehindertenvertretung zur Verfügung, soweit ihr hierfür nicht eigene Räume und sächliche Mittel zur Verfügung gestellt werden." Hinsichtlich Datenschutz ist aber mindestens ein eigener verschließbarer Schrank für dies SBV nötig. Zur Kostenübernahme hierzu siehe §179 (8) SGB IX. Besprechungen/Gespräche mit schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen sind ja nur ein Teil der Aufgaben der SBV, man hat da ja aber auch Unterlagen von diesen Personen, die keinesfalls für andere Augen bestimmt sind - weder für Kollegen noch für Betriebsräte. Also einfach mal so einen Ordner der SBV irgendwo lagern is nicht.

X
XYZ68

25.01.2023 um 14:25 Uhr

Regelung bei uns: Abschließbarer Schrank in einem der kleineren Besprechungsräume. (dieser Raum ist von außen nicht einsehbar) und der Kollege bucht diesen Raum für Sprechstunden und wenn er ihn ansonsten benötigt.

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