Versetzung eines BR Mitglieds
hallo, hier in unserer Fa. soll ein BR Mitglied von der GL so zermürbt und niedergemacht werden dass die Person irgend wann selbst kündigt. Die Person soll einen anderen Aufgabenbereich bekommen wo schon andere Personen an dem Anforderungen verzweifelt sind. Jetzt soll es mit der Änderung der Stellenbeschreibung beginnen um das BR Mitglied dann wochenweise zu versetzen. Inwieweit ist so eine Stellenbeschreibungsänderung zulässig bzw. die Versetzung in andere Abteilungen ??? muss der BR dazu Stellung nehmen bzw. kann sich der BR hier einsetzen und Fragen warum dieses vollzogen wird ? Es wird von der GL damit begründet flexibler zu sein und schneller auf die Fa. Lage zu reagieren. Bitte um viele Antworten-danke
Community-Antworten (2)
14.12.2015 um 08:51 Uhr
Versetzung (auch nur wenige Tage, wenn sich die Umstände wesentlich ändern... siehe § 95 Ans.3 BetrVG) muss immer über den BR laufen, § 99 BetrVG. Der BR kann widersprechen, wenn er Nachteile für den AN sieht. Bei BRs käme noch § 103 BetrVG dazu, wenn die Versetzung das Amt kosten würde.
Ansonsten - wenn es ganz doll wird mit dem Terror auch einmal an eine Behinderung des BR denken. Steht dem Kollegen bei - auch öffentlich.
14.12.2015 um 13:59 Uhr
Tach auch Parker, in Ergänzung zu gironimo: Gemäß §78 BetrVG hat sowohl das einzelne BRMitglied,als auch der BR die Möglichkeit, mit einer einstweiligen Verfügung gegen den AG vorzugehen.Nach Deinem Vorbringen kann man durchaus von einer Behinderung und/oder Störung der BR-Arbeit ausgehen. Bei Behinderung von Betriebsräten verstehen die Arbeitsgerichte keinen Spaß.
Darüber hinaus sollte das BR-Mitglied auch über eine Klage wegen Mobbing nachdenken. Daher ist dem Kollegen zu empfehlen, auf jeden Fall ein Mobbingtagebuch zu Führen.Im übrigen: Alles was kränkt,macht auch krenk. Der Kollege sollte sich daher in fachärztliche Behandlung begeben, um dies im Streitfall entsprechend zu dokumentieren.
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