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Aufhebungsvertrag

O
olegfd
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, kann mir jemand sagen was ich bei einem Aufhebungsvertrag nach fünf Jahren Zugehörigkeit an Lohn zusteht?

2.262028

Community-Antworten (28)

K
Kölner

13.12.2015 um 22:36 Uhr

Das solltest du verhandeln. D.h.: Wenn du überhaupt in der Position bist, verhandeln zu können.

Und der Begriff "zustehen", kann sich ganz schnell als Eigentor erweisen, sodass man manchmal froh ist, einfach nur heile aus der Nummer (dem AV) rausgekommen zu sein.

P
Pjöööng

13.12.2015 um 22:41 Uhr

Aus welchem Grunde soll denn der Aufhebungsvertrag geschlossen werden und was ist die Alternative?

O
Olegfd

13.12.2015 um 22:55 Uhr

Ich bin noch wegen Bournout krank , jetzt wollen sie die Abteilung schließen und ihre werde zu Personal Gespräch geladen.

P
Pjöööng

13.12.2015 um 23:04 Uhr

Und wie groß ist das Unternehmen?

H
Hartmut

14.12.2015 um 08:15 Uhr

Olegfd, ein Aufhebungsvertrag wird dir NUR angeboten, damit du nicht nach einer Kündigung jahrelang prozessierst und währenddessen immer schön Lohn bekommst, weil dein Betriebsrat der Kündigung wirksam widersprochen hat. Anders gesagt, allein die Tatsache, DASS dir ein Aufhebungsvertrag überhaupt angeboten wird, ist ein Indiz dafür, dass du ziemlich viel Geld fordern kannst. Sonst würde sich das nicht rechnen. Also, mein Rat, nimm dir einen Anwalt, lass dich beraten.

G
gironimo

14.12.2015 um 08:55 Uhr

.... anders gesagt - alles Verhandlungssache.

Kommt darauf an, auf welcher Seite der Leidensdruck das Arbeitsverhältnis zu beenden höher ist.

O
outofmemory

14.12.2015 um 11:35 Uhr

...ergänzend noch eine Anmerkung. Sprich auch mit deinem BR (sofern vorhanden) über dieses Thema. Vielleicht weiss dieser wie hoch das Budget für die "Massnahmen" ist. Daran kann man sich orientieren, um nicht zu überreizen....

P
Pjöööng

14.12.2015 um 11:53 Uhr

Hartmuts intime Kenntnisse der Beweggründe des Arbeitgebers sind schon beeindruckend.

Andere können aus den Beiträgen nicht einmal herauslesen, ob der Arbeitgeber überhaupt Kündigungen in Betracht gezogen hat.

Der Gesetzgeber schlägt bekanntlich ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit vor. Das kann man schon mal als Orientierung nehmen. Potentiell erhöhen kann sich dieser Betrag dadurch, dass auf Seiten des Arbeitgebers ein hoher Leidensdruck oder ein hohes Risiko bestehen.

Umgekehrt kann sich die Bereitschaft des Arbeitgebers eine Abfindung zu zahlen dadurch reduzieren, dassRisiko und/oder Leidensdruck für ihn gering sind.

Bei Abfindungen ist man übrigens in der Regel ein schlechter Anwalt der eigenen Interessen. Allerdings dürften ohne Arbeitsrechtschutz die Anwaltskosten hier sehr schnell doch die eher überschaubare Abfindung auffressen.

O
Olegfd

14.12.2015 um 12:07 Uhr

Ich arbeite bei Deutschlands größtem Arbeitgeber, und fort wollen sie die Reinigung schließen

P
Pjöööng

14.12.2015 um 12:35 Uhr

Ein großer Arbeitgeber ist häufig eher bereit, Abfindungen zu bezahlen, da bei ihm das Risiko, eine fehlerhafte Sozialauswahl zu treffen besonders groß ist.

Allerdings ist wiederum die Schließung eines kompletten Bereiches der nicht zum Kerngeschäft gehört besonders einfach.

Wird die Reinigung outgesourct und gibt es möglicherweise einen Teilbetriebsübergang?

H
Hartmut

15.12.2015 um 08:23 Uhr

Aber Pjöng, das ist doch Unfug. Ein richtig großer Arbeitgeber, mit eigener Rechtsabteilung, wird weniger wahrscheinlich einen Fehler bei der Sozialauswahl machen, als ein kleinerer. Und der Gesetzgeber schlägt nichts vor, sondern definiert einen Richtwert für den Fall, dass überhaupt eine Abfindung gezahlt wird. Diese ist allerdings kein Lohn für gute Arbeit oder lange Betriebszugehörigkeit (obwohl dies Parameter zur Berechnung der Höhe sein können). Sondern eine Abfindung ist nichts anderes als ein 'Freikaufen' gegen eine drohende Kündigungsschutzklage, die man wahrscheinlich verlieren würde. Und letztlich: Nein, die Schließung großer Bereiche ist -auch für große Arbeitgeber- NICHT einfach. Niemand macht es sich einfach mit sowas.

P
Pjöööng

15.12.2015 um 12:20 Uhr

Hartmut,

ausgerechnet von Dir das Urteil "Unfug"?

Ich denke Du hast Dich noch nie ernsthaft mit der Thematik beschäftigt.

N
niemand

15.12.2015 um 14:44 Uhr

Zuerst einmal solltest du noch vor dem ersten Gespräch einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung beim Versorgungsamt stellen. Das stärkt dann schon mal deine Position. Wenn in einem großen Unternehmen eine Abteilung geschlossen wird, hat der Br mit Sicherheit einen Interessensausgleich und einen Sozialplan verhandelt. Dies hält den AG aber nicht davon ab bereits wärend der Verhandlungen Mitarbeitern einen Aufhebungsvertrag anzubieten. Dann sollte man den aber nicht annehmen, sondern abbwarten was bei den Verhandlungen raus kommt. Im Sozialplan wird festgelegt, welche Ansprüche die Ma gegenüber ihrem AG aus der Betriebsänderung entstehen. Auch die Höhe einer Abfindung. Meist ist im Interessensausgleich auch geregelt wie mit schwerbehinderten AN verfahren wird, und im Sozialplan auch oft eine höhere Abfindung festgelegt.

Das wichtigste ist, daß du mit deinem Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung sprichst und dich zu den Terminen begleiten lässt.

P
Pjöööng

15.12.2015 um 15:17 Uhr

Sofern eine Schwerbehinderung hier überhaupt vorliegt, sollte man sich das mit der Anerkennung hier sehr gründlich überlegen.

Die Zustimmung des Integrationsamtes könnte hier evtl. eine reine Formsache sein, während ein möglicher zukünftiger Arbeitgeber die Anerkennung vielleicht gar nicht sexy findet.

D
DummerHund

15.12.2015 um 15:38 Uhr

N
niemand

15.12.2015 um 15:44 Uhr

@Pjöööng wie kommst du denn auf diese blöde Idee? Schon seit zig Jahren muss eine Schwerbehinderung im Bewerbungsverfahren nicht mehr angegeben werden. Der AG darf nach AGG gar nicht danach fragen. Frägt der AG gesetzeswidrig danach darf der Bewerber dies auch ohne Folgen wahrheitswidrig verneinen. Schon schlimm wenn BR ihre Kollegen soschlecht beraten.

Aus der Anerkennung können hier nur Vorteile erwachsen, da in großen Firmen oft besondere Regelungen für Schwerbehinderte im Falle einer Betriebsänderung getroffen werden. Von der Berücksichtigung des GDB bei der Sozialauswahl bis zum Ausschluß der Kündigung. Bei uns wird z.B die Prüfung der Möglichkeit zur Qualifizierung auf einen anderen Arbeitsplatz vor Kündigung für Schwerbehinderte im Interessensausgleich festgelegt.

Alle Kollegen, die nach Burout in den Betrieb zurückgekehrt sind und die Anerkennung als SB beantragt haben wurden mit einem GdB von 50m oder größer beschieden.

P
Pjöööng

15.12.2015 um 16:21 Uhr

Du musst meinen Beitrag offensichtlich falsch verstanden haben. Ich habe nichts dazu geschrieben ob ein Bewerber im Bewerbungsverfahren eine bestehende Schwerbeginderung offenbaren muss.

Bitte sorgfältig lesen, ehe Du hier so rumpöbelst!

N
niemand

15.12.2015 um 16:59 Uhr

Was sollte es denn dann auch für Probleme mit einer anerkannten Schwerbehinderung geben. klär mich doch bitte auf. Ob nun ein AG etwas sexy findet wird ja wohl nichts mit dem Auswahlverfahren zu tun haben.

P
Pjöööng

15.12.2015 um 17:11 Uhr

Zitat (Niemand): "Was sollte es denn dann auch für Probleme mit einer anerkannten Schwerbehinderung geben. klär mich doch bitte auf."

Ich habe schon mehrfach von Personalern die Aussage gehört, dass sie die Einstellung von Schwerbehinderten vermeiden.

D
DummerHund

15.12.2015 um 17:37 Uhr

Ich habe auch schon von den verschiedensten Personalern davon gehört, das sie gerne Schwerbehinderte einstellen. Und das aus dem Grund weill sie oftmals doch das selbe leisten wie nicht Schwerbehinderte. Ist das Glas nu halb voll oder halb leer? Ich denke mal ist wieder ne Diskusion die ins Nirvana ausläuft und nicht zur Hillfe des Fragestellenden ist. Man kann diesen den Tipp mit der Schwerbehinderung geben und dann kann er schauen ob es was genützt hat. Schaden kann es auf jedenfall nicht.

N
niemand

15.12.2015 um 18:09 Uhr

@ Pjööng

Ich habe schon mehrfach von Personalern die Aussage gehört, dass sie die Einstellung von Schwerbehinderten vermeiden.<

Nochmal: Wie soll der Personaler etwas von der Schwerbehinderung wissen, wenn er nicht danach fragen darf? Worauf gründest du deinen Rat auf den besonderen Schutz als Schwerbehinderter zu verzichten? Ist es deine eigene Voreigenommenheit gegenüber Schwerbehinderten?

Mich als selbst Schwerbehinderten nerven solche Leute.

P
Pjöööng

15.12.2015 um 18:28 Uhr

Mich nervst Du ehrlich gesagt auch mit Deiner Art, anderen Dinge in den Mund zu legen, welche diese niemals gesagt oder geschrieben haben. Und mit Deiner Naivität!

So lange Du nicht bereit bist, Dich mit dem auseinander zu setzen was geschrieben wurde, sondern meinst etwas ganz anderes hineininterpretieren zu müssen ist es müßig, sich mit Dir auseinanderzusetzen.

Und so dummdreiste Unterstellungen solltest Du besser lassen!

N
niemand

16.12.2015 um 14:11 Uhr

@Pjööng ich verstehe deine Antwort auf meine Frage nicht.

Wie soll der Personaler etwas von der Schwerbehinderung wissen, wenn er nicht danach fragen darf? Worauf gründest du deinen Rat auf den besonderen Schutz als Schwerbehinderter zu verzichten? Ist es deine eigene Voreigenommenheit gegenüber Schwerbehinderten?

Deine Aussage war:>>>Ich habe schon mehrfach von Personalern die Aussage gehört, dass sie die Einstellung von Schwerbehinderten vermeiden.<

P
Pjöööng

16.12.2015 um 15:38 Uhr

Weißt Du "Niemand", auch davon, dass Du Deine dummfreisten frechen Unterstellungen hier nocheinmal wiederholst, wird es nicht besser!

N
niemand

18.12.2015 um 12:28 Uhr

Lieber Pjööng, wie ich bemerke hast du ein Problem mit dem Thema Schwerbehinderung , mit Schwerbehinderten und deren Vertreter. Es Tut mir leid, daß ich dir damit zu nahe getreten bin. Ich möchte mich daher bei dir entschuldigen und dich bitten doch in Zukunft einfach zu ignorieren wenn ich etwas zu diesem Thema poste. Ich möchte dich aber auch bitten mich weder als dumm oder dreist zu bezeichnen. Andere Menschen haben durchaus schon von meiner Erfahrung als SVB und GSBV profitiert.

ganz liebe Grüße

P
Pjöööng

18.12.2015 um 12:41 Uhr

Lieber "Niemand",

indem Du hier Deine halltlosen bösartigen Unterstellungen ein weiteres Mal wiederholst, stellst Du nur unter Beweis, dass Du in der Tat dumm, dreist und frech bist! Und auch unbelehrbar!

Wenn Du den Thread mal in aller Ruhe und unvoreingenommen lesen würdest, dann könntest Du feststellen, dass hier jemand ganz anderes Offensichtlich gegenüber Schwerbehinderten voreingenommen ist.

N
niemand

18.12.2015 um 12:46 Uhr

nur noch eine abschließende Frage lieber Pjööng: Warum sind immer Beleidigungen dein Niveau? Du solltest bereits bemekt haben, dass ich mich auf diese Art der Kommunikation nicht einlasse.

Ich wünsche dir ein gesegnetes Wheinachtsfest

"Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann." Richard v. Weizsäcker

P
Pjöööng

18.12.2015 um 12:53 Uhr

Du bist doch der der hier einen fahren lässt und dann vorwurfsvoll auf andere zeigt!

Du unterstellst mir hier völlig grundlos eine Voreingenommenheit gegenüber Schwerbehinderte. Das ist in der Tat beleidigend!

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