Erstellt am 11.12.2015 um 06:28 Uhr von moreno
Nein er kann auch den Betriebsarzt ablehnen und eventuelle notwendige Untersuchungen bei einem anderen Arzt für Arbeitsmedizin machen. Dies wird er aber wahrscheinlich selber bezahlen müssen.
Erstellt am 11.12.2015 um 09:50 Uhr von Nubbel
klar kann er das. je nach dem um welche verweigerten untersuchungen es sich handelt, könnte es probleme geben.
wenn er angebotsuntersuchungen ablehnt, hat es keinen zu interessieren.
da der arbeitsmediziner nur weitergeben darf: war da, sollte dem kollegen raten hin zu gehen. er muss ja nicht reden oder sich untersuchen lassen.
wenn es pflicht oder eignungsuntersuchungen sind wird es schwieriger. zwar darf auch hier der arbeitsmediziner nur die info geben, dass der kollege da war, allerdings sollte man hier mitspielen um sich dann zu überlegen welche bescheinigungen man dem arbeitgeber aushändigt
Erstellt am 11.12.2015 um 12:15 Uhr von gironimo
Der BR sollte ein größeres Augenmerk darauf legen, was der Werksarzt da eigentlich tut. Auch der von ihm benutzte Fragebogen ist ein Personalfragebogen (§ 94 BetrVG).
Erstellt am 11.12.2015 um 12:24 Uhr von moreno
Wenn es Pflicht oder Eignungsuntersuchungen sind wird es nicht komplizierter nur ein wenig teurer ;-) Einfach den Betriebsarzt ablehnen und sich einen suchen der nicht vom AG bezahlt wird gibt's in jeder etwas größeren Stadt.
Ach schön das Du mal wieder da bist Nuppel :-)
Erstellt am 14.12.2015 um 13:29 Uhr von ickederdicke
Falls es sich um vorgeschriebene Untersuchungen ( z.B. G25 / Staplerschein ) handelt wäre der MA ja schön blöd nicht hinzugehen.
Keine gültige G25 und das wars mit dem Job ( Überspitzt ausgedrückt )