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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsarzt

R
Radelvio
Nov 2016 bearbeitet

Kann ein Arbeitnehmer die regelmäßigen Untersuchungen/ Gesprächstermine beim Betriebsarzt verweigern ?

2.02205

Community-Antworten (5)

M
Moreno

11.12.2015 um 07:28 Uhr

Nein er kann auch den Betriebsarzt ablehnen und eventuelle notwendige Untersuchungen bei einem anderen Arzt für Arbeitsmedizin machen. Dies wird er aber wahrscheinlich selber bezahlen müssen.

N
Nubbel

11.12.2015 um 10:50 Uhr

klar kann er das. je nach dem um welche verweigerten untersuchungen es sich handelt, könnte es probleme geben. wenn er angebotsuntersuchungen ablehnt, hat es keinen zu interessieren. da der arbeitsmediziner nur weitergeben darf: war da, sollte dem kollegen raten hin zu gehen. er muss ja nicht reden oder sich untersuchen lassen. wenn es pflicht oder eignungsuntersuchungen sind wird es schwieriger. zwar darf auch hier der arbeitsmediziner nur die info geben, dass der kollege da war, allerdings sollte man hier mitspielen um sich dann zu überlegen welche bescheinigungen man dem arbeitgeber aushändigt

G
gironimo

11.12.2015 um 13:15 Uhr

Der BR sollte ein größeres Augenmerk darauf legen, was der Werksarzt da eigentlich tut. Auch der von ihm benutzte Fragebogen ist ein Personalfragebogen (§ 94 BetrVG).

M
Moreno

11.12.2015 um 13:24 Uhr

Wenn es Pflicht oder Eignungsuntersuchungen sind wird es nicht komplizierter nur ein wenig teurer ;-) Einfach den Betriebsarzt ablehnen und sich einen suchen der nicht vom AG bezahlt wird gibt's in jeder etwas größeren Stadt.

Ach schön das Du mal wieder da bist Nuppel :-)

I
ickederdicke

14.12.2015 um 14:29 Uhr

Falls es sich um vorgeschriebene Untersuchungen ( z.B. G25 / Staplerschein ) handelt wäre der MA ja schön blöd nicht hinzugehen. Keine gültige G25 und das wars mit dem Job ( Überspitzt ausgedrückt )

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