Hallo Zusammen,

ich hatte vor einiger Zeit mal eine Frage zu der Reisekostenabrechnung gestellt.

Jetzt hat mir die Geschäftsleitung auf meine Bitte hin die aktuellen Tarifverträge vorgelegt. Die hatte meine Vorgängerin bislang nicht angefordert.

Hier steht jetzt folgendes zu Tätigkeiten außerhalb des Betriebes:
>>>> 2.1 Bei allen Auswärtsarbeiten, auf die der Beschäftigte vom Betrieb aus entsandt
wird, ist das Fahrgeld zu ersetzen und die Wegezeit als einfache Arbeitszeit
ohne Zuschläge zu vergüten.
2.2 Für Auswärtsarbeiten, die vom Wohnort aus aufgesucht werden, ist zu
bezahlen:
2.2.1 das Fahrgeld, soweit es höher ist als die Fahrtkosten zum Betrieb,
2.2.2 die Wegezeit, soweit der Weg zur Arbeitsstätte länger ist als vom Wohnsitz
zum Betrieb. <<<<

Ist das jetzt also überhaupt richtig, dass laut unserer Reisekostenrichtlinie der Beifahrer nur 50 % erstattet ist oder gilt das im Tarifvertrag nur für den Fahrer? Ich versteh das so, dass es für alle Mitarbeiter außer Haus gilt.

Nochmal ein Beispiel wie bei uns abgerechnet wird:
Variante 1:
Die Monteure kommen morgens in die Firma, stempeln an, laden ihr Auto und fahren zu zweit auf die Baustelle.

Variante 2:
Die Vertriebsmitarbeiter fahren morgens gemeinsam auf die Messe. Entweder holt der Fahrer alle ab und man trifft sich zentral an einem Parkplatz und abends auf die gleiche Weise zurück.

In beiden Fällen bekommt der Fahrer 100 % ohne Zuschläge und alle weiteren Beifahrer 50 % ohne Zuschläge der Zeit erstattet.

Wie gesagt bin ich mir jetzt halt nur nicht sicher ob der Auszug aus dem Tarifvertrag für alle Leute im Auto gilt oder nur für den Fahrer.