W.A.F. LogoSeminare

Reisekosten Teil 2

B
BRThalia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich hatte vor einiger Zeit mal eine Frage zu der Reisekostenabrechnung gestellt.

Jetzt hat mir die Geschäftsleitung auf meine Bitte hin die aktuellen Tarifverträge vorgelegt. Die hatte meine Vorgängerin bislang nicht angefordert.

Hier steht jetzt folgendes zu Tätigkeiten außerhalb des Betriebes:

2.1 Bei allen Auswärtsarbeiten, auf die der Beschäftigte vom Betrieb aus entsandt wird, ist das Fahrgeld zu ersetzen und die Wegezeit als einfache Arbeitszeit ohne Zuschläge zu vergüten. 2.2 Für Auswärtsarbeiten, die vom Wohnort aus aufgesucht werden, ist zu bezahlen: 2.2.1 das Fahrgeld, soweit es höher ist als die Fahrtkosten zum Betrieb, 2.2.2 die Wegezeit, soweit der Weg zur Arbeitsstätte länger ist als vom Wohnsitz zum Betrieb. <<<<

Ist das jetzt also überhaupt richtig, dass laut unserer Reisekostenrichtlinie der Beifahrer nur 50 % erstattet ist oder gilt das im Tarifvertrag nur für den Fahrer? Ich versteh das so, dass es für alle Mitarbeiter außer Haus gilt.

Nochmal ein Beispiel wie bei uns abgerechnet wird: Variante 1: Die Monteure kommen morgens in die Firma, stempeln an, laden ihr Auto und fahren zu zweit auf die Baustelle.

Variante 2: Die Vertriebsmitarbeiter fahren morgens gemeinsam auf die Messe. Entweder holt der Fahrer alle ab und man trifft sich zentral an einem Parkplatz und abends auf die gleiche Weise zurück.

In beiden Fällen bekommt der Fahrer 100 % ohne Zuschläge und alle weiteren Beifahrer 50 % ohne Zuschläge der Zeit erstattet.

Wie gesagt bin ich mir jetzt halt nur nicht sicher ob der Auszug aus dem Tarifvertrag für alle Leute im Auto gilt oder nur für den Fahrer.

1.46505

Community-Antworten (5)

B
BRThalia

10.12.2015 um 13:30 Uhr

Ich bin mir nicht sicher ob ihr den zweiten Teil des Beitrages lesen könnt...<

Ist das jetzt also überhaupt richtig, dass laut unserer Reisekostenrichtlinie der Beifahrer nur 50 % erstattet ist oder gilt das im Tarifvertrag nur für den Fahrer? Ich versteh das so, dass es für alle Mitarbeiter außer Haus gilt.

Nochmal ein Beispiel wie bei uns abgerechnet wird: Variante 1: Die Monteure kommen morgens in die Firma, stempeln an, laden ihr Auto und fahren zu zweit auf die Baustelle.

Variante 2: Die Vertriebsmitarbeiter fahren morgens gemeinsam auf die Messe. Entweder holt der Fahrer alle ab und man trifft sich zentral an einem Parkplatz und abends auf die gleiche Weise zurück.

In beiden Fällen bekommt der Fahrer 100 % ohne Zuschläge und alle weiteren Beifahrer 50 % ohne Zuschläge der Zeit erstattet.

Wie gesagt bin ich mir jetzt halt nur nicht sicher ob der Auszug aus dem Tarifvertrag für alle Leute im Auto gilt oder nur für den Fahrer.

G
gironimo

10.12.2015 um 14:53 Uhr

Ihr solltet Kontakt zur Gewerkschaft aufnehmen und dort nachfragen, wie die tarifliche Regelung auszulegen ist (die Gewerkschaft hat ja den Tarif abgeschlossen).

Grundsätzlich gilt natürlich, dass ein Tarifvertrag, der in einem Haus gilt, Vorrang vor eventuellen Anweisungen (eigene Regeln) im Betrieb hat.

P
Pjöööng

10.12.2015 um 15:02 Uhr

Sofern hier nicht von BRThalia etwas wichtiges unterschlagen wurde, gibt es doch nichts "auszulegen".

Es ist doch nur für jeden einzelnen Betroffenen zu prüfen, ob er

  1. unter den Tarifvertrag fällt
  2. ob es sich um Auswärtsarbeiten handelt
  3. ob er vom Betrieb aus entsandt wurde (also keinem Privatvergnügen nachgeht).

Wenn alle drei Punkte erfpüllt sind, dann ist die Wegezeit zu vergüten.

A
AlterMann

10.12.2015 um 19:50 Uhr

Sehe ich wie Pjöööng. Es ist ja auch kein Unterschied gemacht zwischen Fahrten mit dem PKW und dem ÖPNV. Und warum sollte ich als Beifahrer nur 50% bekommen und als Bahnfahrer 100? Aber by the way: Gibt es bei Euch im BR wirklich kein Gewerkschaftsmitglied, dass Ihr deen Tarif beim Arbeitgeber einsehen müsst? Wie könnt Ihr da Eure Arbeit machen?

B
BRThalia

11.12.2015 um 08:17 Uhr

Ehrlich gesagt bislang nicht. Wir sind ein Recht junger Betriebsrat von 23 - 30 Jahre und komplett unerfahren. Meine Vorgängerin (für die ich dieses Jahr nachgerutscht bin) und auch keiner der Betriebsräte vorher hatte irgendetwas mit der Gewerkschaft zu tun, ich hab alle Ordner und Arbeitsmaterialien von allen vorherigen Betriebsräte angeschaut und hab nirgendswo Tarifverträge oder gar nur Kontaktdaten von der Gewerkschaft gefunden. Ich hab einfach nicht gewusst was ich sonst machen soll als den Arbeitgeber zu fragen...

Vielen Dank für die Antworten auf die Frage!

Ihre Antwort