Erstellt am 22.08.2011 um 12:44 Uhr von schnubbe
Besteht kein Wirtschaftsausschuss, ergibt sich der Anspruch auf eine dem §106 entsprechende Unterrichtung über wirtschaftliche Angelegenheiten aus §80 Abs. 2 (BAG 5.2.91). der BR muss stets darlegen können, wozu er die gewünschten Informationen braucht. Dazu muss er sein Auskunftsbegehren konretisieren (BAG 15.12.98).
Der BR kann die Auskunft nicht allein deshalb verlangen, weil sie ihn sachkundiger macht.
(Auszug aus Fitting §80).
Ihr müsst also dem AG schon ein bisschen "Butter bei die Fische" geben, damit er Euch die Auskunft gibt.
Erstellt am 23.08.2011 um 08:56 Uhr von rkoch
So Recht schnubbe auch hat...
Die eigentliche Frage ist doch aber, wie ihr den AG dazu bekommt Euch die Information zu geben, wenn er sich hinter dem lapidaren "geht Euch nichts an" verschanzt. Ich bin überzeugt das ihr gegenüber Eurem AG argumentieren könnt wie ihr wollt, er will nicht.....
Tja und der Weg führt übers Arbeitsgericht.... wollt ihr diesen Weg gehen? Falls nicht gebe ich Euch nur eher geringe Chancen das der AG plötzlich sagt "Ach soooo, deshalb wollt ihr das wissen! Also hier habt ihr die Zahlen...."
Erstellt am 23.08.2011 um 09:01 Uhr von Kölner
@rkoch
Ich bin noch nicht einmal überzeugt davon, dass ein WA die Reisekosten aufgeschlüsselt bekommen müsste. Sei es drum!
Ich würde es anders versuchen: § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG kann doch argumentativ genutzt werden um dennoch Missstände aufzudecken.