Verlegung wesentlicher Betriebsteile
Hallo. wir sind 95 AN. Ca, 25 AN. werden aus logistischen Gründen an einen 10 km entfernten Standort verlegt. Wir bleiben aber ein Unternehmen. Kann im neuen Betriebsteil ein eigener BR gewählt werden, oder kann der bisherige BR für beide Betriebsteile zuständig bleiben.
Community-Antworten (4)
24.01.2023 um 15:06 Uhr
ja, der bisherige Betriebsrat kann weiterhin für beide Teile zuständig bleiben. Bin selber BR Vorsitzende und wir sind mit einem Großteil der Mitarbeiter in einen anderen Ort, 13km entfernt, umgezogen. Ihr verhandelt aber zum "Umzug" einen Sozialplan und Interessensausgleich?
24.01.2023 um 17:22 Uhr
Ja. Verhandelt war schnell, da alle betroffenen Mitarbeiter glücklich über den Umzug sind. Stellen werden auch keine abgebaut. Sollten wir die Zuständigkeit in einer Betriebsvereinbarung festlegen?
25.01.2023 um 10:10 Uhr
Wie verändern sich denn die Führungsstrukturen? Werden mitbestimmungspflichtige personelle Entscheidungen weiterhin am Hauptsitz getroffen? Dann bleibt der Betriebsrat auch für den Standort zuständig.
Sollte eine eigene Firmierung der Niederlassung entstehen, würde ich bei den BVs aufpassen dass die dann auch für die neu entstandene "Tochter" gelten. Ist halt die Frage wie das gesellschaftsrechtlich gelöst wird. Aber das scheint ja auf Euch nicht zuzutreffen.
25.01.2023 um 17:25 Uhr
Die Führung bleibt wie gehabt , darum denke ich auch das der BR bleibt wie er ist.Danke für Eure Hilfe.
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