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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratswahlen

Z
Ziva
Apr 2018 bearbeitet

Müssen oder können wir die Betriebsratswahlen ausdehnen auf die neu hinzugekommenen Betriebsteile ? Zur Situation bei der BR Wahl im Jahr 2014 war unser Betrieb noch eine eigenständige GmbH in einem SE Konzern, seit zwei Jahren sind wir mit vier anderen Betrieben zu einer neuen GmbH verschmolzen. Es sind jetzt fünf Betriebsteile an jeweils anderen Standorten in einer GmbH. Die einzelnen Abteilung wie Vertieb,Support werden gemeinsam geführt. Es gibt nur eine Geschäftsführung. Müssen wir als BR des einen Betriebsteils, jetzt bei der Wahl die anderen Betriebsteile(waren vorher auch eigenständig haben aber keinen BR) berücksichtigen? Vorher 5 GmbH die zur SE gehören jetzt aus den 5 GmbH wurde eine GmbH die immer noch zur SE gehört nur wir haben einen BR Arbeitnehmer sind mehr als genug in jedem Betriebsteil um eine BR haben zu können

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Community-Antworten (2)

O
outofmemory

19.12.2017 um 13:09 Uhr

Mit den hier gemachten Angaben kann keiner sagen, ob andere Betriebe bei euch mitwählen könnten. Welcher von den Betrieben ist denn der Hauptbetrieb? Hauptbetrieb könnte z.B. sein wo die gesamte Verwaltung sitzt. Wenn ihr dies seid, dann können die MA der Betriebe dafür stimmen und ihr könntet sie bei eurer Wahl berücksichtigen. Aber wie gesagt, erstmal muss der Hauptbetrieb gefunden werden. Siehe §4 BetrVG

K
krambambuli

19.12.2017 um 13:19 Uhr

Kommt auch darauf an, wie viele Arbeitnehmer in den Betriebsteilen sind??

Ich würde entweder die Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht (der sich mit Betriebsverfassung auskennt) aufsuchen und mit ihm die Details besprechen.

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