Müssen oder können wir die Betriebsratswahlen ausdehnen auf die neu hinzugekommenen Betriebsteile ?
Zur Situation bei der BR Wahl im Jahr 2014 war unser Betrieb noch eine eigenständige GmbH in einem SE Konzern, seit zwei Jahren sind wir mit vier anderen Betrieben zu einer neuen GmbH verschmolzen. Es sind jetzt fünf Betriebsteile an jeweils anderen Standorten in einer GmbH. Die einzelnen Abteilung wie Vertieb,Support werden gemeinsam geführt. Es gibt nur eine Geschäftsführung. Müssen wir als BR des einen Betriebsteils, jetzt bei der Wahl die anderen Betriebsteile(waren vorher auch eigenständig haben aber keinen BR) berücksichtigen?
Vorher
5 GmbH die zur SE gehören
jetzt
aus den 5 GmbH wurde eine GmbH die immer noch zur SE gehört
nur wir haben einen BR
Arbeitnehmer sind mehr als genug in jedem Betriebsteil um eine BR haben zu können