Betriebsratswahlen
Müssen oder können wir die Betriebsratswahlen ausdehnen auf die neu hinzugekommenen Betriebsteile ? Zur Situation bei der BR Wahl im Jahr 2014 war unser Betrieb noch eine eigenständige GmbH in einem SE Konzern, seit zwei Jahren sind wir mit vier anderen Betrieben zu einer neuen GmbH verschmolzen. Es sind jetzt fünf Betriebsteile an jeweils anderen Standorten in einer GmbH. Die einzelnen Abteilung wie Vertieb,Support werden gemeinsam geführt. Es gibt nur eine Geschäftsführung. Müssen wir als BR des einen Betriebsteils, jetzt bei der Wahl die anderen Betriebsteile(waren vorher auch eigenständig haben aber keinen BR) berücksichtigen? Vorher 5 GmbH die zur SE gehören jetzt aus den 5 GmbH wurde eine GmbH die immer noch zur SE gehört nur wir haben einen BR Arbeitnehmer sind mehr als genug in jedem Betriebsteil um eine BR haben zu können
Community-Antworten (2)
19.12.2017 um 13:09 Uhr
Mit den hier gemachten Angaben kann keiner sagen, ob andere Betriebe bei euch mitwählen könnten. Welcher von den Betrieben ist denn der Hauptbetrieb? Hauptbetrieb könnte z.B. sein wo die gesamte Verwaltung sitzt. Wenn ihr dies seid, dann können die MA der Betriebe dafür stimmen und ihr könntet sie bei eurer Wahl berücksichtigen. Aber wie gesagt, erstmal muss der Hauptbetrieb gefunden werden. Siehe §4 BetrVG
19.12.2017 um 13:19 Uhr
Kommt auch darauf an, wie viele Arbeitnehmer in den Betriebsteilen sind??
Ich würde entweder die Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht (der sich mit Betriebsverfassung auskennt) aufsuchen und mit ihm die Details besprechen.
Verwandte Themen
außerordentliche Neuwahlen
ÄlterHallo, in unserem Betrieb muss der BR neugewählt werden, da die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitg
Betriebsratswahlen 2014: Rechte und Pflichten
ÄlterHallo, anlässlich der diesjährigen Betriebsratswahlen zwischen Anfang März und Ende Mai haben wir uns mit diversen Pflichten und Rechten auf Seiten der Arbeitgeber, aber auch der Arbeitnehmer besch
Zuweisung Beamte Betriebsratswahlen 2006
ÄlterBei der bevorstehenden Betriebsratswahl in unserem Konzern haben wir ein Statusproblem mit der Mitarbeitergruppe Beamte. Etliche Beamte sind unserem Betrieb befristet zugewiesen, dh. sie arbeiten
Vorgezogene Betriebsratswahlen nach Ausscheiden eines Mitglieds
ÄlterIst es möglich nach ausscheiden eines Mitlieds des Bertiebsrats vorgezogene Betriebsratswahlen durchzuführen?- Nach dem Ausscheiden einer Mitarbeiterin ist der Betriebsrat nicht mehr Handlungsfähig (n
Amtszeit Betriebsrat, § 13 Abs. 3 BetrVG - gilt der 1. März als Stichtag oder der 31. Mai 2010?
ÄlterLiebe KollegInnen, ich habe eine Verständnisfrage zu § 13 Abs. 3 BetrVG. In unserem Betrieb ist Ende März 2009 zum ersten Mal ein Betriebsrat gewählt worden. Ich bin von meinen Kollegen gewählt