Hallo zusammen,
wir haben 85 Angestellte, eine Abteilung mit 19 Angestellten soll geschlossen werden.
Sind diese 19 ein wesentlicher Teil der Belegschaft oder nicht, kann mir jemand sagen, wo da die Grenze liegt?
Der AG hat versichert, dass alle 19 in anderen Abteilungen eigegliedert werden sollen.
Ist damit ein Interessenausgleich und Sozialplan für diese 19 Angestellten zu verhandeln?
Viele Grüße Raika