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Wesentlicher Teil oder nicht?

R
Raika
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben 85 Angestellte, eine Abteilung mit 19 Angestellten soll geschlossen werden. Sind diese 19 ein wesentlicher Teil der Belegschaft oder nicht, kann mir jemand sagen, wo da die Grenze liegt? Der AG hat versichert, dass alle 19 in anderen Abteilungen eigegliedert werden sollen. Ist damit ein Interessenausgleich und Sozialplan für diese 19 Angestellten zu verhandeln? Viele Grüße Raika

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Community-Antworten (3)

H
Harzhexe

09.06.2010 um 10:22 Uhr

Der AG kann viel versichern, schau Dir mal den §111 BetrVG an.

W
Werner

09.06.2010 um 10:30 Uhr

Moin, m.E. wird die Erheblichkeitsgrenze zu §111 BetrVG nach einschlägiger Rechtssprechung mit 5% der Belegschaft definiert.

P
pirat

09.06.2010 um 10:32 Uhr

@Raika,

BAG 02.08.1983, 1 AZR 516/81 mindestens 5 % der Belegschaft des Betriebs betroffen sein müssen.....

holt Euch Hilfe!

http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Betriebs%E4nderung

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