Wesentlicher Teil oder nicht?
Hallo zusammen, wir haben 85 Angestellte, eine Abteilung mit 19 Angestellten soll geschlossen werden. Sind diese 19 ein wesentlicher Teil der Belegschaft oder nicht, kann mir jemand sagen, wo da die Grenze liegt? Der AG hat versichert, dass alle 19 in anderen Abteilungen eigegliedert werden sollen. Ist damit ein Interessenausgleich und Sozialplan für diese 19 Angestellten zu verhandeln? Viele Grüße Raika
Community-Antworten (3)
09.06.2010 um 10:22 Uhr
Der AG kann viel versichern, schau Dir mal den §111 BetrVG an.
09.06.2010 um 10:30 Uhr
Moin, m.E. wird die Erheblichkeitsgrenze zu §111 BetrVG nach einschlägiger Rechtssprechung mit 5% der Belegschaft definiert.
09.06.2010 um 10:32 Uhr
@Raika,
BAG 02.08.1983, 1 AZR 516/81 mindestens 5 % der Belegschaft des Betriebs betroffen sein müssen.....
holt Euch Hilfe!
http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Betriebs%E4nderung
Verwandte Themen
wie reagieren bei Versetzung, die laut GL keine ist
ÄlterHallo, Ein Abteilungsleiter (leitender Angestellter) bei uns möchte in einem seiner (neuen) Bereiche eine Stellenbeschreibung für 2 Personen ausgeben. Im Zuge dessen hat er uns die Stellenbeschrei
Rechte bei Urlaubsantrag
ÄlterHallo, wir (BR und GF) sind dabei, eine BV abzuschließen, mit der die Vergabe des Jahresurlaubs geregelt werden soll. Die einzelnen Modalitäten sollen hier jetzt nicht Gegenstand sein, sie sind auc
Monatsgespräch als Teil der BR Sitzung
ÄlterHallo alle zusammen, sagt mal ist bei euch das Monatsgespräch ein Teil der BR-Sitzung oder wird dazu extra eingeladen? Wer nimmt alles Teil? Bisher ist es bei uns so, dass zwar alle BR-Mitglieder t
Call-Center neue Telefonanlage mit wesentlicher Änderung - was kann der BR machen?
ÄlterHallo liebes Forum ich brauch mal eure Hilfe. Wir sind ein Unternehmen mit 180 Mitarbeitern davon ca 70 im Call-Center.Wir haben eine neue Telefonanlage bekommen (Zusatzereinbarung keine wesentlichen
Arbeitsverträge - Fragen dazu
ÄlterHallo, zusammen! Ich habe gleich hier an mehreren Stellen Probleme, die Arbeitsverträge betreffen, weil unsere Personalstelle im Dornröschenschlaf verweilt... 1) zeitlich Befristete Verträge: hier s