Hallo Zusammen,

bei einem 7er Gremium, bestehend aus fünf männlichen BRM und zwei weiblichen BRM, tritt ein weibliches BRM zurück. Es sind ca. 170 Mitarbeiterinnen, davon ca. 110 weiblich.

Erster Nachrücker laut Liste (Mehrheitswahl) ist männlich.

Muss hier ein weibliches BRM nachrücken?

Der Gewerkschaftssekretär meinte, dass unbedingt ein weibliches BRM nachrücken muss um die Geschlechterqoute einzuhalten. Somit ist ein weibliches BRM von Platz 13 als BRM nachgerückt.

Ich habe jetzt die Sorge, dass alles was wir jetzt beschließen, nichtig ist!?

Meinem Verständnis nach bezieht sich die Geschlechterquote darauf, dass das Geschlecht, dass in der Belegschaft in der Minderheit ist, im zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein muss. Mit fünf männlichen BRM (Minderheit im Betrieb) ist das mehr als erreicht.

Anders gesagt, wenn die überwiegende Mehrheit der weiblichen Belegschaft männliche Kandidaten wählt sind sie selbst dafür verantwortlich.

Wie seht ihr das??

Danke schon mal für eure Antworten..

Grüße

singasong