Erstellt am 10.12.2015 um 09:00 Uhr von moreno
Oh da wirfst aber mit zwei verschieden Paar Schuhe um Dich :-) das eine sind die Arbeitszeiten die normalerweise im Arbeitsvertrag oder bei Euch jetzt in einer Betriebsordnung oder später in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Das BetrVG gibt Euch nur die Möglichkeit als Betriebsrat da mitzubestimmen. Ich an Eurer Stelle würde mich erst mal auf Grundseminare konzentrieren damit Ihr auch wisst wovon ihr redet wenn ihr mit dem AG verhandelt.
Erstellt am 10.12.2015 um 10:29 Uhr von hotti
Ich habe mich da nicht vollständig genug ausgedrückt. Es geht um die Überstunden und das BetrVG sagt ganz klar das Überstunden im Vorhin mit dem BR besprochen und genehmigt werden müssen. Tut der AG das nicht, heisst es für den MA: Dienstplanende ist gleich Arbeitsende.
Erstellt am 10.12.2015 um 12:51 Uhr von gironimo
Arbeitsordnung hin oder her. Will der AG jetzt Mehrarbeit anordnen, braucht er das o.k. des BR (§ 87 BetrVG). Und der BR wird so lange sein o.k. nicht geben, so lange nicht einmal klar ist, wann die normale Arbeitszeit beginnt und endet. Das ist ja auch Mitbestimmungspflichtig.
Ordnet der AG dennoch Mehrarbeit an, könnte zwar jeder einzelne AN sein Recht einfordern, aber die AN haben einen BR gewählt, damit dieser aktiv wird.
Also müsstet Ihr den AG auffordern es zu unterlassen Mehrarbeit oder eine von der Regel abweichende Verteilung der Arbeitszeit anzuordnen. Sanktionsmöglichkeit: Unterlassungsanspruch; § 23.3 BetrVG.
Ganz dringend. Seminare besuchen. Zwischenzeitlich bei strittigen Rechtsfragen auch mal die Hinzuziehung eines Sachverständigen beschließen (siehe § 80 Abs. 3 BetrVG und § 40 BetrVG)