Hallo ihr wissenden. Ich habe ein großes Problem. Wir als Gremium haben einer Betriebsordnung zugestimmt. Diese besagt in § 7 Abs 2 "Leibesvisititionen, Taschen- und Spintkontrollen können in Absprache mit dem Betriebsrat durchgeführt werden." Soweit so gut - dann kam mein Vorarbeiter und wollte meinen Spint sehen. Angemeldet hat er Kontrollen dafür beim BR. Da hat er nichts gefunden. Dann wollte er meine Tasche sehen. Ich habe sie ihm gezeigt, obwohl da ein negativer Schwangerschaftstest von mir drin war. Dann sagte er wörtlich: "Jetzt machen wir die Leibesvisitation nach §7 Absatz 2 der Betriebsordnung" und ich solle mich ausziehen. Das habe ich gemacht, denke aber das ist nicht im Sinne der Betriebsordnung, oder sehe ich das falsch? Darf er das? darf er mich nackt sehen? Mir war es peinlich, dass er mich so sah. Er sagte, er dürfe das weil er doch die Leibesvisitation macht! Und er wär kein Mann sondern der untersuchende. Mir kommt das seltsam vor - was meint ihr?