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Leibesvisitation - MBR des BR

N
nichtblond
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr wissenden. Ich habe ein großes Problem. Wir als Gremium haben einer Betriebsordnung zugestimmt. Diese besagt in § 7 Abs 2 "Leibesvisititionen, Taschen- und Spintkontrollen können in Absprache mit dem Betriebsrat durchgeführt werden." Soweit so gut - dann kam mein Vorarbeiter und wollte meinen Spint sehen. Angemeldet hat er Kontrollen dafür beim BR. Da hat er nichts gefunden. Dann wollte er meine Tasche sehen. Ich habe sie ihm gezeigt, obwohl da ein negativer Schwangerschaftstest von mir drin war. Dann sagte er wörtlich: "Jetzt machen wir die Leibesvisitation nach §7 Absatz 2 der Betriebsordnung" und ich solle mich ausziehen. Das habe ich gemacht, denke aber das ist nicht im Sinne der Betriebsordnung, oder sehe ich das falsch? Darf er das? darf er mich nackt sehen? Mir war es peinlich, dass er mich so sah. Er sagte, er dürfe das weil er doch die Leibesvisitation macht! Und er wär kein Mann sondern der untersuchende. Mir kommt das seltsam vor - was meint ihr?

16.644049

Community-Antworten (49)

BI0
BR International 01

20.09.2008 um 00:22 Uhr

Also wenn eure Betriebsordnung das zuläß, ist alles rechtens.

W
wissender99

20.09.2008 um 00:27 Uhr

warum hat er dich untersucht? hast du was gestohlen?

N
nichtblond

20.09.2008 um 00:31 Uhr

na alles - er wollte sehen ob ich meine Regel habe und hat gesagt, ich hätte da was drin versteckt sah aber das es ein Tampon war - hat er auch sofort zurück gesteckt. Habe nichts zu verbergen, der Test war ja nicht von mir.

S
Slipeinlage

20.09.2008 um 00:39 Uhr

Wo arbeitest du, in einer Tamponfabrik?

N
nichtblond

20.09.2008 um 00:42 Uhr

nein, wer sagt das? Er sagte, da ist ne Kapsel mit Betriebsgeheimnissen drin - dann mußte ich das doch zulassen, oder nicht?

V
Vollstrecker

20.09.2008 um 00:43 Uhr

Sei froh das nicht in der Betriebsvereinbarung es so steht wie bei uns. Wir Kontrolleure müssen mit dem weiblichen Angestellten den Beischlaf vollziehen, damit das Ausziehen sich für sie gelohnt hat !

Artet ganz schon im Stress aus !

Betriebsvereinbarungen sind einzuhalten, sofern sie nicht gegen Gesetze verstoßen !

Schönen Abend noch allerseits, ich geh mal kontrollieren !

B
BR-Hexe

20.09.2008 um 00:46 Uhr

Irgendwie kann ich nicht glauben was ich hier lese, zum einen ein BR stimmt Leibesvisitationen zu, ohne anscheinend festzulegen, wer das Recht dazu hat, so das eine Frau sich vor ihrem Vorgesetzten ausziehen muß. In welcher Branche arbeitest du denn? Einfach unglaublich!

M
Megavollstrecker

20.09.2008 um 00:49 Uhr

und dann noch von einem Mann........Vollstrecker hat aber einen coolen Job, ist da noch ne Stelle frei?

D
DonJohnson

20.09.2008 um 00:50 Uhr

Völlig egal wo die angeblich arbeitet, das kann nur ein Scherz der schlechten Art sein - das ist doch nicht wahr - so doof kann niemand sein (sorry wegen meiner Worte)!

V
Vollstrecker

20.09.2008 um 00:54 Uhr

Lieber Don Johnson,

in der heutigen schweren Zeit tut ein AN alles um seinen Job zu behalten. Den geregelten Arbeitsablauf garantieren Betriebsvereinbarungen.Wer gegen Betriebsvereinbarungen verstoßt, wird gekündigt.

Wo ist dein Problem, der / die MA /in brauch nicht dort zu arbeiten.

Megavollstrecker : wie du dir vorstellen kannst, haben wir eine lange Bewerberliste !

D
DonJohnson

20.09.2008 um 00:59 Uhr

seit ihr totall meschugge? plem plem? ist das euer ernst? ihr habt wohl schlechtes Zeug geraucht!!!!

V
Vollstrecker

20.09.2008 um 01:03 Uhr

Don,

wie Weltfremd bist du denn ? Nehm mal an du bist Politiker/Beamter/Gewerkschaftssekretär, die wissen nicht mehr was an der Basis los ist !

B
BR-Hexe

20.09.2008 um 01:11 Uhr

@all ich kann Don Johnsen nur recht geben, ihr seid wirklich bescheuert, so unglaublich die Geschichte auch klingt, aber wenn sie wahr ist, findet ihr es dann fair euch so darüber zu äußern? Wenn´s stimmt, dann ist das ne ganz schön ernste Sache

DB
Der Biber

20.09.2008 um 01:17 Uhr

Also ich kann DJ und BR-Hexe nur zustimmen, einfach alles nur krank was manche hier von sich geben.

S
Slipeinlage

20.09.2008 um 01:21 Uhr

Krank wird der Vorarbeiter, wenn er den Tampon zurück steckt......iigiitttt Bakterienschleuder

A
Akira

20.09.2008 um 01:24 Uhr

Hallo nichtblond Ich glaube Dir das Du nicht blond bist. Denn Deine DNA ist ja schon blond.

RW
rainer w

20.09.2008 um 01:34 Uhr

@BR- Hexe habe wir in unserer BR zeit nicht alle schon die unglaulichsten Fälle erlebt.

B
BR-Hexe

20.09.2008 um 01:59 Uhr

@rainer w Du hast recht, als BR erfährt man von Fällen, die einen nur den Kopf schütteln lassen, das ist einer davon.

RW
rainer w

20.09.2008 um 02:18 Uhr

@BR Hexe Wenn wir jetzt die unqualifizierten antworten mal weg lässt, ist der Fall dann wirklich so ungewöhnlich. Auch wenn ich hier Nackenschläge bekommen sollte, was haben wir nicht schon alles von Kaufhausdedektiven gehört?

B
BR-Hexe

20.09.2008 um 02:31 Uhr

@rainer w sicher gibt es diese Fälle, wo Abgedrehte ihren Job oder wie hier Betriebsordnungen zum Anlass nehmen, zu weit zu gehen und ich wollte mit meinem "unglaublich" auch eigentlich viel mehr ausdrücken, das ich weder einen Betriebsrat verstehen kann, der so einer Betriebsordnung zustimmt, ohne anscheinend Regeln festzulegen, denn dies ist ja wohl nicht geschehen. Was ich von dem Vorarbeiter halte, schreibe ich hier besser nicht.....

RW
rainer w

20.09.2008 um 03:19 Uhr

@BR- Hexe Jetzt aber mal gesetz dem Fall euer ehemalige BR hätte so etwas abgeschlossen, und du müsstest jahre später nur weil du zufällig mal über diese vereinbarung stoperst, auch so einer Visitation durchführen müssen bei dem anderem Geschlecht als wie Du es bist.? Kannst Du die Frage mitruhigem Gewissen beantworten ?

N
nichtblond

20.09.2008 um 09:11 Uhr

ihr seid ja alle nett, aber was ist denn nun mit meiner Frage? Kann er das auf Grund der BO wirklich machen? Gibt es denn keine Gesetze die mich oder andere vor sowas schützen?

R
ralle

20.09.2008 um 11:13 Uhr

@nichtblond Einmal davon abgesehen, dass ich die Geschichte hier für einen Fake halte, sollen doch gewisse Anforderungen an BRé hier erfüllt werden. Folgende Vorgehensweise empfehle ich: Beim nächsten Versuch, den Spindt, die Person, die Tasche zu kontrollieren verweigere deine Einwilligung und lass, falls dein "Kontrolleur" auf die Durchsuchung besteht, die Polizei kommen! Strafanzeige wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes folgen lassen! Eine Mitarbeiterkontrolle darf nicht gegen das Strafgesetzbuch verstoßen. Das führt immer zur Unzulässigkeit der Maßnahme, wenn nicht ausnahmsweise Notwehr oder Notstand gegeben sind. Das Interesse des Arbeitgebers muss den Persönlichkeitsschutz des Angestellten übersteigen. Lediglich vorbeugende Kontrollmaßnahmen sind grundsätzlich unzulässig, ein konkreter Tatverdacht muss zwingend vorliegen.

B
BR-Hexe

20.09.2008 um 11:37 Uhr

@rainer w die Frage kann ich Dir ruhigen Gewissens beantworten, ich hätte es auf keinen Fall getan, und hätte es drauf ankommen lassen. Das Spint und die Handtasche kontrollieren ok, aber Leibesvisitation vom Vorarbeiter, ein klares nein. Dann hätte er eben die Polizei rufen müssen, von wegen Verdacht auf Diebstahl, oder eine Kollegin hätte die Leibesvisitation durchgeführt. Eine Betriebsordnung ist kein Gesetz und zumindest für mein Rechtsempfinden kann so etwas nicht in Ordnung sein. @nichtblond Du hast recht, bisher hast Du noch keine konkrete Antwort auf Deine Frage bekommen. Aus meiner Sicht hat die Sache das Persönlichkeitsrecht und den Anspruch auf Intimsphäre verletzt. Denn AG wie auch BR haben darüber zu wachen § 75 BetrVG, das die Peönlichkeitsrechte und die Imtimsphäre der Mitarbeiter geschützt wird. Das ist bei Euch nicht geschehen, ob Du persönlich jetzt auch strafrechtlich gegen den Vorabreiter vorgehen kannst, kann Dir am besten eine Rechtsanwalt oder Gewerkschaftsvertreter beantworten. Was sagen denn Deine BR´s dazu? Von Seiten des BR kann er ein Beschlußverfahren einleiten, aber viel wichtiger ist doch, jetzt schnellstens die BO zu kippen.

S
Sabusch

20.09.2008 um 14:48 Uhr

..das hier kann doch nur ein ganz grosses FAKE sein..ist doch nicht euer ernst..

RW
rainer w

20.09.2008 um 17:28 Uhr

@all Ob sich hier jetzt jemand einen Joke erlaubt oder nicht, kann ich hier nicht beurteilen. Da ich aber in den letzten Jahren als BR schon die kuriosesten Fälle erlebt habe nehme ich grundsätzlich alles erst mal ernst. Mich beschäftigt vielmehr die Frage ob sich die Fragestellerin wirklich nur in ihrer Intimspähre berührt fühlt, oder ob dies nur gegen den Vorgesetzten geht? Denn die Frage lautet : darf er es?! Und wer entscheidet wann ein dringender Tatverdacht vorliegt und wann nicht. Grundsätslich bin ich der selben Meinung das diese Vereinbarung gekippt werden sollte, aber was ist bis dahin?

@BR- Hexe Es ist einem sein gutes Recht dies zu verweigern. Was aber ist wenn man meinen Ausschluß aus den BR beantragt, weil ich es verweigere?

D
DonJohnson

20.09.2008 um 17:49 Uhr

Ja rainer w. Ich gebe dir da Recht, aber was am Anfang hier zum Besten gegeben wurde, war echt hammerhart! Ich möchte mcih auch in aller Form bei allen für meine Ausdrucksweise entschuldigen. Du hast auch Recht, dass man jede hier gestellte Frage ernst nehmen sollte. Wir wissen nicht, warum sie glaubt, dass das zulässig ist. Vielleicht hat man ihr ja auch gesagt, dass eine BO auf jeden Fall rechtsgültig ist. Ich weiß es nciht, ich weiß auch nciht was ich empfehlen sollte außer das was BR Hexe schon sagte Ich sehe sowas als sexuelle Belästigung an, die angezeigt gehört - auf dem schnellsten Wege. Die Frage ist nur die Beweisbarkeit, oder? Mehr Infos wären deshalb toll!

Aber was meinst du Rainer mit dem Letzten Satz? das habe ich nciht verstanden...

D
DonJohnson

20.09.2008 um 17:52 Uhr

Noch mal @ Rainer

Bis dahin wirkt die alte nach, auch wenn ncihts geregelt ist. Ich hoffe nur, dass irgend jemand da den Sau Stall mal aufräumt - ganz ehrlich. Dieser Job ist zwar schei.... aber notwendig, denke ich.

R
ralle

20.09.2008 um 19:09 Uhr

Ein Betriebsrat, der eine solche Handlungsweise des AG zuläßt, egal ob diese durch eine BV oder BO abgedeckt ist, verdient meiner Meinung nach nicht die Bezeichnung Betriebsrat. Schon alleine die Leibesvisitation, wo sich die MA´in ausziehen muss, ist ein Hammer für sich: absolut unzulässig und strafbar sowieso!

N
nichtblond

20.09.2008 um 19:23 Uhr

Ralle und der Rest der Crew Dann bitte schreibt mir mal auf wie ich es ändern sollte .bzw welcher text natürlich mit § und komentar nummer etc. passt. Damit ich agieren könnte. Das was ich mir hier niederschriebt das hilft mir überhaupt nicht um damit etwas zu werden weder beim Ag noch vorm richter also. Wer könnte mir auf schreiben was ich machen muss und wewlcht text ich weitereichen müsste um dem ein riegel vor zu schieben. Ich bin ratlos und eine Demo mit Ver.di wird wohl auch nichts bringen.

R
ridgeback

20.09.2008 um 20:07 Uhr

@nichtblond, die Kontrollrechte des Arbeitgebers werden durch geltendes Recht in zweifacher Hinsicht eingeschränkt. Eine Grenze ergibt sich zum einen aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, das verfassungsrechtlich durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG garantiert wird und auch im Arbeitsverhältnis zu beachten ist (vgl. § 75 Abs. 2 BetrVG). Taschenkontrollen und Leibesvisitation bedeuten einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des betroffenen Arbeitnehmers. Bei der Durchsuchung muss es verhältnismäßig sein und darf das Ehrgefühl der Mitarbeiter nicht verletzen. In der Regel ist nur das Öffnen mitgeführter Taschen erlaubt. Körperliche Durchsuchungen dürfen nur erfolgen, wenn der konkrete Verdacht einer ERHEBLICHEN Straftat gegeben ist. Auf jeden Fall würde ich einen Anwalt empfehlen.

N
nichtblond

20.09.2008 um 20:33 Uhr

ridgeback aber bei Hund M da muss Frau auch zeigen das sie nur einen BH um hat und nicht drei,sie muss dazu seitlich ihren Pulli heben.

Kennst du einen Anwalt? der gut ist in diesem Fall? aber wegen deiner Taschen these unsere Dinge die wir hier Bauen passen locker in Hosentaschen oder aber Körperöffnungen in der Regel.Lach nicht wir bauen hier richtig wichtige dinge und da ist viel wert im spiel oft haben wir sogar geräte die es so gar nicht gibt oder aber zu kaufen sind

R
ralle

20.09.2008 um 21:17 Uhr

Dann also mal zur Vorgehensweise: -BR- Beschluss zur Beauftragung eines Sachverständigen (Rechtsanwalt) fassen,

  • Betriebsordnung (Betriebsvereinbarung) mitnehmen zum Rechtsanwalt -Sachverhalt darlegen Der Rechtsanwalt wird euch entweder dazu raten, die BV zu kündigen oder aber die vereinbarten Inhalte daraus 1/1 umzusetzen. Einen guten Sachverständigen für euer Problem erfragt ihr am besten beim Betreiber dieses Forums. Die WAF verfügt über eine Reihe von wirklich kompetenten Fachleuten für euer Problem.
D
DocPillw

21.09.2008 um 00:50 Uhr

@all

was fuer ein fake

dieses forum verkommt immer mehr,und geht richtung ENDE

H
HF

22.09.2008 um 10:54 Uhr

ich kann mich nicht mehr halten vor lachen :-D Hab leider über WE nicht die Möglichkeit hier zu sein, aber als ich dieses jetzt gerade gelesen haben, da muss ich mich fragen, sorry Leute, seit ihr so Naiv oder tut ihr nur so??? Wer auf so ein Fake reinfällt, ist selber Schuld und ich würde empehlen, in den Kindergarten zurück zugehen. Kann auch den Admin dieses Forums nicht verstehen, dass sowas nicht entfernt wird, vlt. ließt er es ja nicht. Klar sollte man alles ERNST nehmen was hier geschrieben wird, aber ich denke doch mal dass der größte Teil hier im Forum Alt genug ist um zu unterscheiden, was ist Ernst gemeint und was ist ein Fake. Sorry Leute, aber irgendwie singt das Niveau hier immer tiefer und die Admins bekommen es noch nichtmal mit. Schade um die schöne Zeit die man da hier verbringt, mit helfen hat das nichts mehr zu tun.

P
packer

22.09.2008 um 15:31 Uhr

danke HF :)))))

du warst schneller...

da gibt es noch mehr anfragen vom schäferhund des GRÖFAZ... also nicht ernst nehmen :)

P
Peanuts

22.09.2008 um 17:09 Uhr

Der Bogen ist insbesondere mit letztem Beitrag eindeutig überspannt!

Wie kann man nur einen solchen Bezug zu braunem Gesocks iherstellen und dann noch schreiben "also nicht ernst nehmen" ?

Ich bin fassungslos, dass in diesem Forum eindeutig besetzte Akronyme aus der braunen Ecke gebraucht werden können, ohne dass ein Admin postwendend reagiert!

W
Waschbär

22.09.2008 um 17:16 Uhr

peanuts a. sicher das Packer immer weis was er schreibt ? hat nicht auch er ein recht auf seine eigene verücktheit ?

b.ob es hier nun ein Fake ist oder nicht zumindest das Thema ansich ist schon schlimm genug, GRADE auch weil es Real IST siehe http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/23/0,1872,7272503,00.html?dr=1

c. auch wenn meine unwissenheit hierbei kein grund zur entschuldigung ist, ich konnte den beitrag von packer auch nicht als "Rechtslastig" erkennen , zumindest dafür möchte ich dir persönlich und offnen Danken, bezug auf Aufklärung und Recbht hast du "Rechts" ist nie BertVG oder etwas in richtung Demokratie egal WIE weit sie oft vom Realenleben entfernt ist.

@Packer, ich hoffe in deinen eigenen Intresse das dein beitrag NUR bekundet, welchen unmut du in dir trägst UND nicht das dieses irre zeug dann alltag ist !

S
soenke

22.09.2008 um 17:38 Uhr

qWaschbär Ich glaube nicht das du auch jede Perversion kennen musst, du wirst schon mit genug Schmutz in der Gegenwart konfrontiert.

EG
Ekki Göbelt

22.09.2008 um 17:56 Uhr

So einfach geht das NICHT.Ich finde Packer sollte schon Stellung Beziehen.Zu seiner Aussage.

P
packer

22.09.2008 um 18:00 Uhr

@ peanuts

was ist das für ein spiel? wir hatten damals in der Antifa!!! immer sowas laufen das hieß: "wer als erster Fascho ruft hat gewonnen"...

@ all ist aber schon interessant wie und worauf wir hier reagieren... in meinen augen ist und bleibt das fake... hey, lest euch die frage mal laut durch!!!

@ blondie

wenn du echt bist, dann hast du ja schon fachkundige hilfe hier bekommen... nix für ungut :)

@ waschbär

das war doch nicht verrückt? ich bin im leben kein anhänger der political korrektness und mich deswegen gleich als wirr und unmutig zu bezeichnen find ich ja schon hochbeetverdächtig ;)

W
Waschbär

23.09.2008 um 10:55 Uhr

@packer,

Das Recht auf die eigne Verücktheit ist vorm Richter Gold wert ...... Ich muss zur Sitzung, ich erkläre es dir einanders mal was genau damit ausgesagt wird

P
packer

25.09.2008 um 10:35 Uhr

@ waschbär

meinst du etwa das gerichtsurteil letztens, wonach schrulliges verhalten (der vorgesetzte hat vermehrt mit hitlerstimme gesprochen) nicht unbedingt zur kündigung führen muß?

W
Waschbär

25.09.2008 um 12:24 Uhr

@Packer, Du bist ja ein echter " fan der alten zeit ..."

NEIN ich meine nicht den Schrott,

Sondern das Recht hin zu laufen "wo ich will und wann ich will UND so angezogen wie ich will"

Thema : weg laufen, aus Stationären einrichtungen, Demente Menschen ohne Betreuung. WAs muss die Pflegekraft machen oder besser was darf SIe nicht machen ?

Darauf bezog sich das recht auf die" eigne Verücktheit". In gegensatz zur Landläufigen Meinung dasf nicht jeder Mensch daran gehindert werden aus einer Einrichtung abzuhauen, auch nicht wenn die pflege mein Mensch ist der Dement, der rennt im Nachthemd weg.Da muss ich helfen und ihn einsperren.

O.K ist vieleicht etwas viel für einen wie dich ohne erfahrung in der Pflege, aber wie gesagt das die pflege kennt das Problem und viele BRMs aus der Pflege kennen die Massnahmen die der AG bei Fehlerhaften Verhalten von sich gibt und das ist oft das kleinere übel für die Pflege.

P
packer

25.09.2008 um 15:33 Uhr

@ waschbär

trotz handwerk hab ich schon (leider) erfahrungen im pflegebereich gemacht...

im zivi hieß das bettfesseln im altenknast dann noch euphemistisch fixieren... in der neurologie war es dann die zwangsernährung gegen den willen... war nicht schön, aber was erzähl ich dir. damals hatte ich leider noch zu wenig kenne und hab mich nicht getraut. heute haätte ich schon überlastungsanzeigen geschrieben und bestimmt strafanzeigen gestellt...

W
Waschbär

29.09.2008 um 12:25 Uhr

@Packer,

überlastungsanzeigen..... wie sinnvoll und unerwartet "problemlösend" .überlastungsanzeigen , da habe ich so meine eigener Erfahrungen und ausser genau für die Situation schützen sie rein vor gar nichts , ändern damit bestimmt nicht. :-(

Wieso Zivi ???? Sag bloss du warst auch noch studend ? Dann wärst Du ja ein Fall für Ausbilder schmidt. Der Chef BR zusammen Scheisser vom Forum :-()))

P
packer

13.10.2008 um 18:04 Uhr

moin waschbär,

neee... kein student... ehrlicher tischlergeselle war ich :)

ich habe damals nur mitbekommen, daß überlastungsanzeigen sinnig sind um zu dokumentieren, daß man den AG früh genug darauf aufmerksam gemacht hat, daß da was brennt. die haben dann (so hab ichd as verstanden) eher beweiskraft vorm gericht... also als teil eines ganzen. aber ich lass mich hier auch gerne auf den neuesten stand bringen!

W
Waschbär

18.10.2008 um 15:29 Uhr

@packer, siehste hättest mal zum Bund gehen sollen. dort gibt es ein Beschwerdeverfahrewn welches den Überlastungs Haus hoch überlegen ist.

Eigendlich gibst du deinem V oder AG mit der Überlastungsanzeige nur zu verstehen das du nicht bereit bist das alleine zu Verantworten und sollte dieser Personenkreis nicht im Stande sein das ab zu ändern zu nimmst du sie im Haftungsfall mit ins Boot. Die überlastungsanzeige sagt rückblickend aus das du nicht bereit bist das was da gelauffen ist alleine zu verantworten. Also früher wurde als argument dann immer Gesagt " war halt Befehlsnotstand" . du verstehst sicher das dieses mit dem ende des Jahres ´45 abgeschafft wurde . Verdi eiert grade mal wieder durch die Alten und Krankenheime um aufzuklären .

S
Soenke

18.10.2008 um 17:53 Uhr

@Waschbär, Wie das noch mit ab sofort oder in absehrbarer zukunft fast nur noch Fachlich Sachlich ..... na ja haste ja auch erst nach dem 5 ten "Zombie" Getränk gesagt.

@Packer Die Überlastungsanzeige bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, auf die unter Umständen Personen gefährdende Situationen aufmerksam zu machen und sich im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu können.

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